• Im Fokus

    Pressefreiheit

    Die Presse- und Meinungsfreiheit gehört zu den Grundrechten im Grundgesetz und ist im Artikel 5 geregelt: "Eine Zensur findet nicht statt."

    Fokus Pressefreiheit
    © Petra Dreßler/Fotolia

Pressefreiheit ist für Journalistinnen und Journalisten nicht nur ein hohes, von der Verfassung geschütztes Gut (Grundgesetz Artikel 5), sondern auch eine Frage ihrer Arbeitssituation. Und die ist leider nicht immer so, wie wir sie gerne hätten.

ver.di Kampagnen