dju-Tarifinfo: Keine Zufriedenheit, keine Zustimmung

02.07.2018

Auch in der siebten Tarifrunde keine Reallohnsteigerung für Zeitungsjournalist*innen.

Der Auftrag aus der Urabstimmung und den Streiks war klar: Reallohn-Plus erreichen! Die dju-Verhandler*innen haben dem Verhandlungsstand nicht zugestimmt. Warum? Wie weiter? Eine Bewertung der Tarifsituation und erste Antworten auf drängende Fragen.

Auch in der siebten Verhandlungsrunde für die rund 13.000 Tageszeitungsjournalistinnen und ‑journalisten haben die Verleger nicht die Bereitschaft gezeigt, ein Tarifergebnis mit echten Reallohnsteigerungen zu vereinbaren. Für die dju in ver.di galt das Ziel, bestärkt durch das starke Votum von 89,2 Prozent aus der zuvor in den Streikbetrieben durchgeführten Urabstimmung, mehr als einen Inflationsausgleich zu erreichen und endlich die zu erwartende Anerkennung für die tägliche journalistische Arbeitsleistung in den Redaktionen nicht nur in Sonntagsreden der Geschäftsführungen, sondern auch in der Tarifentwicklung zu erreichen.

Der nüchterne Blick auf die Zahlen zeigt, dass das Verhandlungsergebnis dieses Ziel nicht erreicht, auch wenn der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am Ende zugestimmt hat:

  •  Die Steigerung von 1,9 Prozent ab Mai 2018 ist geringer als die aktuelle Preissteigerung von 2,1 Prozent. Das gleichen auch die 500 Euro Einmalzahlung für die vier Nullmonate seit Beginn des Jahres nicht aus, denn dieser Einmalbetrag wirkt nicht nachhaltig.
  • Noch schlechter fällt das kommende Jahr 2019 aus. Die Tabellenerhöhung von 2,4 Prozent ab Mai ohne Einmalzahlungen wirkt wie eine Erhöhung um 1,6 Prozent in dem Jahr und ist mit Sicherheit auch kein Ausgleich der kommenden Preissteigerungen.
  • Noch schlimmer: Der BDZV wollte unbedingt einen Abschluss, der weit bis ins dritte Laufzeitjahr reicht und gar keine Tarifsteigerung mehr vorsehen sollte. Nur einmalige und ebenso unnachhaltige 600 Euro war dies den Verlegern wert.
  • Der BDZV hat es stolz den Tarifpartnern in den Tarifverhandlungen vorgerechnet: Die rechnerische Gesamtwirkung inklusive der Einmalzahlungen für die Verlage beträgt nur etwa 3,0 Prozent auf die Gesamtlaufzeit. Für die Arbeitnehmerinnen und Freien in den Redaktionen wirkt das Verhandlungsergebnis so, als wenn es stattdessen nur jeweils 1,6 Prozent Tarifsteigerungen pro Jahr geben würde.
  • Ein weiterer Grund, der gegen das Verhandlungsergebnis spricht: Freie Journalistinnen und Journalisten brauchen als Autoren mit Zeilenhonoraren oder als Fotografen wirksame Tarifsteigerungen, Pauschalistinnen und Pauschalisten ebenso. Einmalzahlungen statt dauerhaft wirksamer Tarifsteigerungen schlagen für Freie noch deutlicher ins Kontor. Denn bei den zumeist niedrigen Einkommen der arbeitnehmerähnlich freien Kolleginnen und Kollegen sind die allgemeinen Preissteigerungen und ein Abhängen von der Lohnentwicklung noch deutlicher spürbar. Besonders kritisch: Freie an den Verlagen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen bleiben weiterhin ohne Honorar-Tarif. Im Ergebnis zwischen DJV und BDZV findet sich die von uns geforderte Erweiterung des Geltungsbereichs der Freien-Tarife auf beide Länder nicht wieder.

In der Gesamtschau waren diese Zahlen für die dju-Verhandler*innen ausschlaggebend, das Ergebnis trotz einiger, auch von uns und noch am 1. Juli erreichter Verhandlungserfolge (z.B. 135 Euro Mindestanhebung für Berufseinsteiger) nicht annehmen zu können. Denn das Ziel und der Auftrag der Streikenden durch das klare Votum der Urabstimmungen beider Gewerkschaften hat eine andere Sprache gesprochen, die wir zu respektieren haben. Jede Gewerkschaft bezieht ihren Auftrag aus dem Mitgliederwillen, ganz besonders nach dem stärksten gewerkschaftlichen Abstimmungsprozess, der Urabstimmung unter den Streikenden einer Tarifbewegung.

Wie geht es jetzt weiter?

Die dju in ver.di wird die an der Urabstimmung beteiligten Journalistinnen und Journalisten zu einer Mitgliederbefragung aufrufen und zur Abstimmung stellen, ob das Ergebnis der Verhandlung vom Morgen des 2. Juli angenommen oder abgelehnt werden soll. Die Verhandlungskommission der dju in ver.di hat sich mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung dafür ausgesprochen, dieses Ergebnis ausdrücklich nicht zur Zustimmung zu empfehlen.

Wer profitiert denn jetzt von dem Abschluss? Bekomme ich als Mitglied der dju in ver.di jetzt weniger Geld?

Nein. So, wie auch die gar nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen von allen Tarifergebnissen profitieren, ist davon auszugehen, dass auch die Mitglieder der dju in ver.di die Tariferhöhungen erhalten. Der BDZV hatte in der Verhandlung sogar eine Umsetzungs-Empfehlung an die Verlage angekündigt. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf natürlich nicht, denn Tarifverträge gelten nur für Mitglieder – die sich allerdings im Betrieb nicht outen müssen!

Gilt denn für ver.di-Mitglieder keinen Tarif mehr?

Doch, natürlich. Die bisherigen Tarifverträge gelten in ihrer bisherigen Fassung in der gesetzlich geregelten Nachwirkung. Und zwar so lange, bis sie durch einen neuen Tarifabschluss oder eine arbeitsvertragliche Absprache verdrängt werden. Sollten Verlagsgeschäftsführungen Euch entsprechende „Angebote“ machen, wendet Euch bitte direkt an die dju in ver.di. Wir unterstützen Euch bei der Durchsetzung Eurer Rechte!

Was bedeutet es, wenn ver.di den Tarifvertrag entsprechend des Mitgliedervotums nicht nachträglich abschließt?

Das heißt zunächst einmal: Wir bleiben streikfähig! Wir sind seit Anfang des Jahres aus der Friedenspflicht und diese beginnt erst dann wieder, wenn wir einen neuen Tarifvertrag abschließen. Wir können in einzelnen Verlagen oder Regionen über deutliche Verbesserungen zum Tarifergebnis verhandeln und diese auch erstreiten. Die Urabstimmung gibt uns dafür das Mandat und es wird in diesem Jahr weitere Tarifbewegungen geben, die dann Möglichkeit zur solidarischen Verbindung mit Tarifbewegungen und Kolleginnen und Kollegen aus Verlag, Tochterunternehmen oder Druckerei bieten.

Worüber wurde denn neben den nackten Zahlen gesprochen? Ein Überblick auch über die Details des Ergebnisses und ihres Zustandekommens plausibilisiert die Entscheidung der Verhandlungskommission der dju in ver.di:

Manteltarifvertrag

Aus taktischen Gründen hat der BDZV quasi am Vorabend der siebten Verhandlungsrunde am 29. Juni den beiden Gewerkschaften die Kündigung des Manteltarifvertrages erklärt. Auch um dies in die Verhandlung über die Gehaltserhöhung einzubringen. Dem BDZV ist es nun gelungen, die Laufzeit des MTV auf Ende 2020 zu legen und dies mit der Laufzeit des Gehaltsabschlusses bis Ende Juli 2020 zu verbinden. Das Kalkül dahinter ist leicht zu durchschauen: Auch im Sommer 2020 werden die Verleger die Gehalts- und Honorarverhandlungen wie in diesem Jahr, aber auch schon in den vergangenen Tarifauseinandersetzungen, über Monate bis zum Jahresende aussitzen und dann versuchen, unzureichende Tariferhöhungen noch gegen Verschlechterungen im Manteltarif auszuspielen. Jedenfalls werden sich damit absehbar auch in 2020 und im Folgejahr keine effektiven Tariferhöhungen durchsetzen lassen. Andererseits ändert sich bis Ende 2020 an den grundlegenden Tarifregelungen nichts. Durch den Abschluss wird die Chance für Zeitungsjournalist*innen vertan, die zunehmenden Wochenenddienste und immer problematischeren Arbeitsbedingungen durch bessere Rahmenbedingungen und Zuschläge zu verhandeln. Nicht mal den Versuch hat es dazu jetzt gegeben.

Mindesterhöhung für Berufseinsteiger*innen

Zu Beginn der Verhandlung am 1. Juli gab es einen ersten hoffnungsvollen Schritt: Die dju in ver.di hat in der Verhandlung eine Erhöhung der Einstiegsgehälter für Redakteure in der Tarifgruppe 2a und 2b in den ersten Berufsjahren um 135 Euro und anschließend 2,4 Prozent gefordert. Damit sollte wenigstens das Einstiegsniveau der Kolleginnen und Kollegen aus dem Zeitschriften-Tarif erreicht werden. Die Tarifgehälter für eine/n ausgebildete/n Journalist/-in in den ersten vier Berufsjahren steigen nun von 3.253 Euro auf 3.469 Euro, also um 216 Euro oder auch 6,6 Prozent. Für Volontär*innen hatten wir zuletzt 100 Euro gefordert und auch erreicht, außerdem, auch gegen den Widerstand der Verleger, dass die Volo-Gehälter in 2019 noch einmal um 2,4 Prozent erhöht werden. Die Berufseinsteiger*innen erhalten dieselben Einmalzahlungen wie alle anderen auch, die Volos eine niedrigere Zahlung von 70 Euro. Damit konnte ein wichtiges Ziel gegen die ursprüngliche Verweigerungshaltung der Verleger und zusammen mit dem DJV und nicht zuletzt durch die starke Streikunterstützung durchgesetzt werden. Eine deutliche Besserstellung der Berufseinsteiger*innen wird erreicht. Allerdings eingebunden in eine Gesamteinigung, die mit der Laufzeitdauer von 31 Monaten die oben genannten finanziellen und für die Dauerwirkung erkennbaren Nachteile birgt.

Das dritte Laufzeitjahr ohne Tariferhöhung

Nach den ersten erfreulichen Schritten stockten die Verhandlungen am Abend und bis in die Nacht um die Frage der Langzeitwirkung der zu verhandelnden Tariferhöhungen. Die dju in ver.di hat mehrere Vorstöße und Vorschläge gemacht, um das Jahr 2020 nicht als Nullrunden-Jahr stehen zu lassen. Ein Vorschlag war, ab Anfang 2020 die Tarifgehälter um eine dritte Stufe wenigstens um 2,2 Prozent und dann mit einer Gesamtlaufzeit (inklusive der ersten beiden Erhöhungen) über 36 Monate laufen zu lassen. Alternativ wäre es möglich gewesen, nach den ersten beiden schon schwachen Erhöhungen aus den Jahren 2018 und 2019 noch eine Einmalzahlung von 500 Euro im Jahr 2019 zu zahlen und die Laufzeit insgesamt auf 26 Monate zu begrenzen. Dies hätte die Chance geboten, realistisch auch in dem Jahr noch eine weitere Tariferhöhung zu verhandeln und notfalls erstreiten zu können. Der BDZV hat sich dazu nicht erkennbar bewegt, wohl auch, weil der DJV trotz intensiver gemeinsamer Beratung in der Verhandlungsnacht diese Forderungen nicht mittragen wollte: Es gab keine einheitliche Sicht auf die Erwartungen, die die Mitglieder beider Gewerkschaften in der Urabstimmung zum Ausdruck gebracht haben.

Was ist noch im Tarifpaket?

Stufensteigerung nach Qualifikation: In den Gehaltstarifvertrag wird nun eingeführt, dass der Einstieg in jede Berufsjahresstufe nach dem 4. Berufsjahr dann erfolgt, wenn die Redakteurin/der Redakteur eine vom Verlag nach Themen und Umfang vorgegebene redaktionsspezifische Qualifikationsmaßnahme spätestens im letzten Jahr vor dem Einstieg in die nächste Berufsjahresstufe absolviert hat. Bietet der Verlag keine Qualifikationsmaßnahme an, findet die Höherstufung automatisch statt. Diese Systematik galt bisher schon für den Einstieg in die Stufe nach dem 15. Berufsjahr, sie wird nun ausgedehnt auf alle Berufsjahresstufen. 

Entgeltumwandlung: Auf Wunsch der Verleger können nun Teile des Entgelts in Sachleistungen wie Leasing-Verträge für E-Bikes umgewandelt werden – ein angeblich steuersparendes Verfahren, das aber auch Nachteile in der Sozialversicherung mit sich bringt und von vielen Fachleuten kritisch bewertet wird. ver.di rät nicht dazu, Entgelt in einem solchen Modell anzulegen, ganz sicher aber spart der Verlag die Sozialversicherungsbeträge in nicht unbeträchtlicher Höhe ein.