Vorratsdatenschutz

Aufruf an SPD-Parteikonvent

19.06.2015

Vorratsdatenspeicherung stoppen!

dju unterstützt Aufruf an SPD-Abgeordnete

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt den Aufruf der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) an die Mitglieder und Bundestagsabgeordneten der SPD, auf dem Parteikonvent am 20.06.2015 sowie auch im Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen.

Hier kann der Aufruf unterstützt werden!

„Vorratsdatenspeicherung stoppen! Sie haben es in der Hand“

Neben der dju in ver.di haben sich dem Bündnis gegen die Vorratsdatenspeicherung zahlreiche Datenschutzvereinigungen wie Digitalcourage e.V. sowie Einzelpersönlichkeiten angeschlossen.

Ulrich Janßen, Vorsitzender der dju in ver.di mahnt, dass der Versuch, begriffliche Verwirrung unter den Bürgern zu stiften, nicht über die ernsthafte Bedrohung hinwegtäuschen dürfe, die das geplante Gesetz nicht nur für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten darstelle.

Ob Höchstspeicherfrist oder Mindestspeicherfrist, die Vorratsdatenspeicherung, also die angekündigte Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten für eine Dauer von höchstens sowie auch mindestens 10 Wochen, tangiere ebenso die Arbeit von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Ärzten -  und letztendlich auch die Grundrechte eines jeden Bürgers!

„Denn vor allem untergräbt die geplante Vorratsdatenspeicherung den Quellenschutz und führt zu einer Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts. Journalistinnen und Journalisten wird es damit unmöglich gemacht, ihrer Arbeit nachzugehen. Unter diesen Bedingungen wird sich wohl kaum ein Informant noch bereiterklären, mit Medienvertretern zu kooperieren. Und ohne die Arbeit mit Informanten können Sachverhalte von öffentlichem Interesse nicht mehr aufgedeckt“,  so Janßen.

Demgegenüber ist der viel bemühte, aber kaum zu beweisende Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Vereitelung von Straftaten mitnichten zu rechtfertigen.

 Im Gegenteil: Journalisten würden ja gerade durch dieses Gesetz daran gehindert ihren Wächteraufgaben nachzukommen, zu denen es auch gehört, strafbares Verhalten von Amtsträgern, Organisationen oder Unternehmen ans Tageslicht zu bringen.

dju:  Whistleblower-Gesetz statt Anti-Whistleblower-Gesetz!

In diesem Zusammenhang müsse man sich gleichermaßen darüber empören, dass Datenhehlerei im Zuge des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zum Straftatbestand gemacht werde, kritisiert Janßen weiter. Damit werde potenziellen Whistleblowern künftig präventiv der Garaus gemacht. Gerade die Ereignisse und Skandale der letzten Jahre und Wochen hätten aber gezeigt, dass wir eher ein Whistleblower-Gesetz denn ein Anti-Whistleblower-Gesetz bräuchten.

Aufruf gegen die Vorratsdatenspeicherung jetzt unterstützen!

Deshalb unterstützt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di den Aufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung und bittet ihre Mitglieder, dies ebenfalls zu tun sowie den Aufruf weiterzuverbreiten und um noch mehr Unterstützer zu werben.