28.09.2020
Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und viele andere betreiben ein äußerst profitables Geschäftsmodell, da sie mit verhältnismäßig geringen Kosten für den Content hohe Werbeeinnahmen erzielen. Die aktuelle Urheberrechtsnovelle verpflichtet die Plattformen nun dazu, die Verantwortung für den von Privatnutzern hochgeladenen Content Dritter - häufig professioneller Urheber - zu übernehmen. Somit soll beispielsweise auch die ordnungsgemäße Lizenzierung von hochwertigem Bildmaterial sichergestellt werden. Um dies effizient zu ermöglichen, streben der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) ein gemeinsames und umfassendes Lizenzangebot für Plattformen an. Diese umfassenden Kollektiv-Lizenzen würden die sogenannten „Upload-Filter“ für den Bereich der Rechtekontrolle obsolet machen.
Seit einigen Monaten stehen VG Bild-Kunst, in deren Gremien auch Mitglieder der dju in ver.di mitentscheiden, und BVPA, mit dem die dju in der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM) zusammenarbeitet, in intensivem Austausch, mit dem Ziel, Social-Media-Plattformen umfassende Lizenzen für die Nutzung professionell erstellter, hochwertiger Bilder durch Privatnutzer der Plattformen aus einer Hand anbieten zu können.
Noch sind nicht alle Details geklärt, doch der gemeinsame Wunsch, eine ganzheitliche Lösung zur Lizenzierung professionellen Bildmaterials durch private Nutzer zu schaffen, eint beide Organisationen. Eine solche Lizenz könnte das gesamte internationale Bildangebot über einen einzigen Vertrag abdecken, denn sowohl die VG Bild-Kunst als auch die Bildagenturen vertreten auch Fotografen und Bildagenturen außerhalb Deutschlands. Die Lizenz würde sich sogar, wie bereits im Entwurf des Gesetzes zur Plattformhaftung vorgesehen, auf sogenannte „Außenseiter“ erstrecken, also Fotografen und Agenturen, die der Vereinbarung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Damit würde den Plattformen und ihren Privatnutzern umfassende Rechtssicherheit geboten.
Das Modell der kollektiven Lizenzierung ist für die einzelnen Urheber flexibel: wenn einzelne Rechteinhaber (Urheber*innen oder Bildagenturen) sich dieser Kollektiv-Lizenz nicht anschließen wollen, können sie den Plattformen anzeigen, welche Werke von dieser ausgenommen sein sollen und deswegen nicht verwendet werden dürfen. Facebook hat diesbezüglich bereits eine Applikation namens „Rights Manager“ entwickelt.
Auf die Nutzungsbedingungen der Plattformen, die u.a. regeln, welche Rechte ein Nutzer der Plattform an seinen eigenen, selbst geschaffenen Fotos einräumt, hätte das gemeinsame Lizenzmodell von BVPA und VG Bild-Kunst keine Auswirkungen.
In der vergangenen Woche haben VG Bild-Kunst und BVPA den mit dem Gesetzesentwurf (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zur Regulierung der Plattformverantwortlichkeit) befassten Ministerien in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre mögliche Kooperation angekündigt und die Ministerien aufgefordert, die Vorschriften so zu fassen, dass sie eine Bildlizenzierung nicht behindern.
„Lizenzieren geht vor Filtern“, sagt Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst. „Wir finden es richtig, dass professionelle Urheber, deren hochwertiges Bildmaterial maßgeblich zur Steigerung der Attraktivität der Plattformen beiträgt, zukünftig honoriert werden.“
Torsten Hoch, BVPA-Vorstandsvorsitzender, unterstreicht: „Unsere Mitgliedsagenturen wollen sich einer privaten Nutzung ihrer Bilder grundsätzlich nicht in den Weg stellen. Jedoch ist eine entsprechende Honorierung aus unserer Sicht selbstverständlich, denn professionelles Bildmaterial wertet die Social-Media-Plattformen auf und trägt somit wesentlich zum Erlös der Plattformen bei.“.
Zur gemeinsamen Stellungnahme von BVPA und VG Bild-Kunst
Kontakt VG Bild-Kunst:
Dr. Urban Pappi | Managing Director VG Bild-Kunst
Weberstr. 61 | D-53113 Bonn
pappi@bildkunst.de | www.bildkunst.de
Kontakt BVPA:
Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung BVPA
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org