dju-Tarifinfo: Zeitungsmacher*innen und ihre Arbeit in der Corona-Krise

20.05.2020

Verleger erkennen keinen Mehrwert und lehnen Tariferhöhung ab

20.05.2020

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) will eine Tariföffnungsklausel, um 1,5 Monatsgehälter vom Einkommen abzuziehen, im Gegenzug soll es eine zu kurz greifende Beschäftigungssicherung geben – Einen Bonus für den Einsatz der Redaktionen in der Krise oder eine Tariferhöhung lehnt der BDZV ab.

Der weltweite Umgang mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen, das ist viel Stoff für Journalist*innen: Sie schreiben die Geschichte der Krise nicht nur täglich, sondern minütlich und müssen dafür aktuell immer wieder neue Wege der Recherche finden. Entsprechend nachgefragt ist die journalistische Arbeit und konnten die Verlage Rekordabsätze verzeichnen. In den Redaktionen wird dafür rund um die Uhr unter Hochdruck gearbeitet, im Homeoffice, mit Kindern beim Homeschooling neben Laptop und Smartphone. Das sind täglich große Leistungen, die Zeitungen auf allen Vertriebswegen neue Leserinnen und Leser bringen. Das Interesse an einer Einordnung der Ereignisse ist immens und geben eine Ahnung davon, wie Tageszeitungen auch zukünftig produziert werden und sich am Markt behaupten können.

Keine Boni oder Gehaltsplus

Doch anders als in anderen Branchen denken die Verleger nicht daran, die gestiegene Bedeutung journalistischer Arbeit in der Corona-Berichterstattung anzuerkennen. Die dju in ver.di hat nachgefragt, aber beim BDZV gibt es kein Verständnis für dieses Ansinnen, jegliche Form von Einkommensplus wird abgelehnt - und das, nachdem die letzte Erhöhung im Mai 2019 stattgefunden hat und das damit relativ niedrige Gehaltsplus schon längst durch die zwischenzeitliche Inflation aufgezehrt ist. Statt Mehrwert oder Bonus will der Verlegerverband sogar noch einen eigenen Beitrag von den Kolleginnen und Kollegen in den Redaktionen.

Tariföffnung für Einkommenseinschnitte

Die Tarifansprüche auf Jahresleistung und Urlaubsgeld, die 1,5 Monatsgehälter ausmachen, sollen durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung gestrichen werden können. Dafür soll dann für die Laufzeit einer solchen Betriebsvereinbarung bis Ende des Jahres keine Kündigung ausgesprochen werden. Nach Gehaltsverzicht und Kurzarbeit im Jahr 2020 könnte dann dennoch wenige Wochen und Monate nach dem Jahreswechsel eine Kündigung nicht ausgeschlossen sein.

So kann’s nicht gehen! – die dju macht Vorschläge für ein Tarifpaket

Die dju in ver.di will für Redakteurinnen/Redakteure und Freie einen Weg gehen, der Respekt und Anerkennung ausdrückt. Dafür hat die Tarifkommission der dju in ver.di Eckpunkte für ein Tarifpaket 2020 aufgestellt:

  • Ein Gehaltsmoratorium bis Ende 2020 nur dann, wenn auch bereits jetzt eine Erhöhung von 220 Euro ab Januar 2021 zugesagt wird.
  • Für Volos oder Freie sollen ab diesem Sommer Tariferhöhungen um 4,5 Prozent gelten.
  • Die Tariföffnungsklausel will die dju in ver.di nur dann eingehen, wenn nach dem Verzicht auf die Jahresleistung auch für das Folgejahr ein Kündigungsschutz zugesagt wird, so wie es andere ver.di-Tarifverträge im Zeitungsbereich auch vorsehen.
  • Solche Regelungen sollen als Betriebsvereinbarungen auch nur dann ermöglicht werden, wenn den jeweiligen Betriebsräten eine wirtschaftliche Notlage plausibel und durch Sachverständige dargelegt werden kann und tatsächlich keine Gewinne mehr gemacht und ausgeschüttet werden.

Das bietet reichlich Gesprächsstoff, um nach einer ordentlichen Tariflösung für die Zeitungsredaktionen zu suchen. Die dju in ver.di wird in den Tarifverhandlungen natürlich neben den rechtlichen und materiellen Fragestellungen den erforderlichen Respekt und die Anerkennung seitens der Verleger einfordern für diejenigen, die Zeitungsjournalismus unter vollkommen anderen Arbeitsbedingungen ermöglicht haben und dafür von Leser*innen großen Zuspruch erhalten haben.

Das ist der Mehrwert, den es jetzt durchzusetzen gilt!