dju-Vorsitzender Ulrich Janßen zum Prozess des Verteidigungsministeriums gegen die WAZ wegen Urheberrechtsverletzung – Wachsamkeit ist geboten
Das Bundesverteidigungsministerium verklagt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) vor dem Landgericht Köln. Die WAZ hatte im November 2012 die sogenannten Afghanistan-Papiere veröffentlicht, mit denen das Parlament über den Bundeswehreinsatz unterrichtet wurde. Begründung des Verteidigungsministeriums: Verletzung des Urheberrechts. Der dju-Vorsitzende Ulrich Janßen findet das im Interview mit der „Jungen Welt“ zwar in diesem Einzelfall schon recht kreativ, aber er warnt auch davor, wie Behörden mit juristischen Winkelzügen die Presse einzuschüchtern, Fotografinnen oder Journalisten an der Ausübung ihres Berufs zu hindern versuchen und Material frühmorgens bei Hausbesuchen beschlagnahmen wollen – wie es in diesem Jahr die Berichterstatter der Demonstrationen gegen die Finanzpolitik in Frankfurt am Main erleben mussten. „Diese Beispiele zeigen nach meiner Einschätzung, dass Wachsamkeit geboten ist, wenn es um den Schutz des Grundrechts Pressefreiheit geht.“