Forderungen von 13 europäischen Dachverbänden zu AI-Act

30.04.2024

Wirksame Umsetzung des KI-Gesetzes (AI Act), um die Grundrechte zu wahren und Transparenz zu gewährleisten

13 europäische Dachverbände von Zusammenschlüssen von Urhebern, ausübenden Künstlern und Kreativschaffenden, fordern eine wirksame Umsetzung des KI-Gesetzes (AI Act), um die Grundrechte zu wahren und Transparenz zu gewährleisten.
In ihrer Stellungnahme  stellen sie auch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Text- und Datamining-Ausnahme (Artikel 4 der DSM-Richtlinie) auf generative KI in einem Kontext in Frage, in dem Werke und personenbezogene Daten von Urheber:innen bereits in einem beispiellosen Ausmaß gelöscht wurden, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, sich ihre Rechte vorzubehalten.

Der AI Act wird voraussichtlich bald vom Europäischen Rat angenommen. Gefordert wird eine ehrgeizige Strategie für eine menschenzentrierte KI, die sicherstellt, dass Urheber:innen ihre Einwilligung nach Aufklärung einholen können, eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten und eine finanzielle Entschädigung für KI-produzierte Inhalte erhalten, zu denen ihre Arbeit beigetragen hat.

Den Aufruf unterzeichnet haben folgende Dachverbände: CEATL (European Council of Literary Translators’ Associations), ECSA (European Composer and Songwriter Alliance), EFJ (European Federation of Journalists), EGAIR (European Guild for Artificial Intelligence Regulation), EWC (European Writers’ Council), FERA (Federation of European Screen Directors), FIA (International Federation of Actors), FIM (International Federation of Musicians), FSE (Federation of Screenwriters in Europe), IAO (International Artist Organisation), IFJ (International Federation of Journalists), UNI MEI (UNI - Media, Entertainment and Arts) und UVA (United Voice Artists).