Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wer in der Nacht von Freitag auf Samstag versucht hat, sich über die Berichterstattung, über die sozialen Netzwerke und vielleicht auch persönliche Kontakte einen Überblick zu verschaffen über die Ereignisse in der Türkei, hatte es nicht leicht: Es gab vergleichsweise wenig Informationen, die Meldungen auf Facebook und Twitter und Co. widersprachen sich zum großen Teil oder waren inspiriert von den Meinungen ihrer Urheberinnen und Urheber. Erst im Laufe des Wochenendes gab es Ansätze, die Geschehnisse in chronologischer Reihenfolge zusammen zu fassen, Reaktionen einzusammeln, Hintergründe aufzudecken und Theorien einzuordnen. Das Fehlen einer solchen Einordnung dokumentiert einmal mehr die Schwäche der sozialen Medien gegenüber professionellem Journalismus. Und ein zusätzliches Problem ist sicherlich, dass auch die klassischen Medien unter dem Druck der sozialen Netzwerke schon zu einem Zeitpunkt loslegen, in dem Journalismus in diesem Sinn noch gar nicht möglich ist.
Fest steht mittlerweile vor allem eins: Der Putschversuch vom 15. Juli wird weitere Auswirkungen auf die journalistische Arbeit in der Türkei haben. Bereits am 18. Juli meldete Reporter ohne Grenzen, dass innerhalb kürzester Zeit die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation (TIB) auf Bitten des Büros des Ministerpräsidenten Binali Yildirim mehr als ein Dutzend Nachrichtenwebseiten gesperrt habe. Und der Journalist Yavuz Baydar, Träger des European Press Prize, schreibt in einem Gastkommentar für die Süddeutsche Zeitung vom 19. Juli unter der Überschrift „Fürchtet Euch“:
„Die Intellektuellen werden spätestens seit den Gezi-Protesten in Istanbul Woche für Woche neu schikaniert. Der Journalismus wurde stranguliert, Journalisten allein für die Tatsache bestraft, dass sie ihre Arbeit tun. Die Medien wurden des Rechts beraubt, die Öffentlichkeit zu informieren und ein Forum für den offenen Austausch von Ideen zu bieten.
All das hat sich seit dem Wochenende dramatisch verschlimmert. Es ist sehr viel riskanter als früher, einen Text wie diesen zu schreiben.
Andererseits haben die bedrängten türkischen Intellektuellen sehr intensive Erinnerungen daran, wie man sich gegen Staatsstreiche zur Wehr setzt - was sie auch jetzt wieder versuchen. Viele rufen zur Versöhnung auf und zu einer neuen Demokratisierungswelle. Allerdings bleibt die Frage, ob die aktuelle Situation nicht eher zu einer eisernen Herrschaft führt. Alle Sorgen und Bedenken sind in dieser Hinsicht leider völlig berechtigt.“
Schon jetzt sitzen Dutzende unserer türkischen Kolleginnen und Kollegen ohne Prozess unter menschenunwürdigen Bedingungen im Gefängnis, schon jetzt ist „freie Berichterstattung“ ein Ding der Unmöglichkeit, weil Pressefreiheit nicht mehr existiert in der Republik von Recep Tayyip Erdogan. Eindringlich schildert Fatih Polat, der Chefredakteur der Tageszeitung Evrensel in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen, was es bedeutet, unter einem solchen Druck zu arbeiten und wie viel Mutes es bedarf, sich diesem Druck nicht zu beugen. Der Bericht von Ulrich Janßen über seine Begegnung ist auf M Online nachzulesen unter https://mmm.verdi.de/internationales/tuerkei-dem-druck-nicht-nachgeben-32639.
Als Konsequenz aus den Ereignissen in der Türkei am Wochenende ist auf jeden Fall klar, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen nun umso mehr unterstützen müssen: Durch die Veröffentlichung der Repressionen, denen sie ausgesetzt sind, durch Druck auf die Bundesregierung, das Thema Pressefreiheit nicht länger auszunehmen, wenn es in diplomatischen Gesprächen um demokratische Standards geht: Pressefreiheit gehört dazu und darf nicht als Teil politischer Verhandlungsmasse geopfert werden!
Die Rechte der Kreativen und damit auch die freier Journalistinnen und Journalisten zu stärken, das war ausdrücklich das Versprechen im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Dieses Versprechen soll umgesetzt werden durch die Urhebervertragsrechtsreform von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Wer mit dem Urheberrecht als „Arbeitsrecht der Kreativen“ individuelle Rechte und damit vor allem den Anspruch auf angemessene Vergütung stärken will, muss die Möglichkeit der Inanspruchnahme kollektiver Rechte und vor allem deren Einhaltung stärken. Das bedeutet für Freie, die journalistisch arbeiten, höhere Sätze in den Gemeinsamen Vergütungsregeln, die noch aus dem Jahr 2009 stammen (die Bildhonorare wurden 2012 in einer Schlichtung ausgehandelt) und seitdem nicht erhöht wurden. Für Zeitschriftenverlage gibt es hingegen noch immer keine Vergütungsregeln, weil die Vorstellungen von Verlegern und Urhebern zu weit auseinander klaffen und letzteren ein wirksames Druckmittel fehlt. Das brauchen wir aber, um Anreize zu schaffen, Vergütungsregeln und damit angemessene Honorare abzuschließen und diese dann auch wirksam durchzusetzen, ohne dass die Kollegin oder der Kollege, der dieses angemessene Honorar für sich einfordert, Angst um zukünftige Aufträge haben muss. „Blacklisting“ heißt es, wenn Aufträge ausbleiben, weil Auftragnehmer sich nicht dem Prinzip von Teile und Herrsche ihrer Auftraggeber unterwerfen wollen.
In der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag waren dann auch hoffnungsvolle Worte zu hören: Man wolle gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) als Regelungsinstrument stärken. Ja, es gebe „Blacklisting“ und die Kreativen seien schutzbedürftig. Der einzelne Urheber, die Urheberin solle deswegen aus der Schusslinie genommen werden, darüber herrschte Einigkeit unter den Bundestagsabgeordneten. Nun müssen den warmen Worten auch gesetzgeberische Taten folgen. In vielen Gesprächen und bei jeder Gelegenheit betonen wir, dass das Hauptziel der Regelung die Erleichterung der Aufstellung von Vergütungsregeln oder der Abschluss von Tarifverträgen sein muss. Und dass die Einhaltung dieser Standards dann auch über eine Verbandsklage eingefordert werden kann. Eine ausführliche ver.di-Stellungnahme dazu findet sich unter https://medien-kunst-industrie.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++133575b8-15c3-11e6-846b-525400438ccf.
Ebenfalls die Urheberinnen und Urheber betrifft das so genannte Vogel-Urteil: Dabei geht es um die Beteiligung von Verlagen an den Vergütungen, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort einzieht, z.B. für Privatkopien oder für das Ausleihen in Bibliotheken. In der VG Wort hat man sich darauf verständigt, die Verlage mit 30 Prozent zu beteiligen, in der früheren VG Wissenschaft waren es 50 Prozent - und dabei blieb es für wissenschaftliche Werke auch nach der Fusion der beiden Verwertungsgesellschaften. Ökonomisch betrachtet ist diese Form pauschaler Verlegerbeteiligung - im Prinzip, über die Quoten kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein - verständlich: Ein in der Bibliothek ausgeliehenes und gelesenes Buch wird erfahrungsgemäß nicht noch zusätzlich verkauft; dadurch entgehen den Autorinnen und Autoren Honorare, aber auch den Verlagen Umsatz und Rendite. Gehalten hat dieser Kompromiss mehr als ein halbes Jahrhundert; so war der Urheberseite auch der jeweilige Anteil sicher und musste nicht jeweils individuell ausgehandelt werden. Streng juristisch betrachtet gab und gibt es aber Schwachstellen, die nun der BGH moniert und deshalb Satzung und Verteilungsplan der VG Wort partiell für rechtswidrig und damit unanwendbar erklärt hat. Kurz gesagt: Der BGH geht davon aus, dass Verlage jedenfalls nicht in dem Umfang Rechte und Ansprüche erwerben können, der eine Beteiligung von 50 Prozent - es ging im Prozess nur um wissenschaftliche Werke - rechtfertigen könnte.
Ob damit das letzte Wort der Justiz gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Wegen des Urteils hat der am Verfahren beteiligte Verlag C.H. Beck Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mitreden will, was die künftige Ausgestaltung angeht, auch der Gesetzgeber: Im Bundestag wird bereits über eine Regelung beraten, durch die eine Verlegerbeteiligung künftig sichergestellt werden soll. Und in der EU-Kommission denkt man auch schon darüber nach, das EU-Regelwerk, auf das sich das Urteil des BGH unter anderem stützt, so zu ändern, dass rechtliche Bedenken gegen die Verlegerbeteiligung ausgeräumt werden.
Das alles sind Entwicklungen, deren Ausgang abzuwarten bleibt. Aktuell ist das Urteil des BGH aber rechtskräftig und muss von der VG Wort - übrigens auch von der Gema und der VG Bild-Kunst - umgesetzt werden. Dazu laufen die Beratungen in den Gremien gerade an; beschlossen werden soll über die Rückabwicklung der Zahlungen ab dem Jahr 2012 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. September. Stimmberechtigt sind dort nur Mitglieder und die bereits gewählten Delegierten der Wahrnehmungsberechtigten. Wer in dieser wichtigen Angelegenheit mitbestimmen will, sollte überlegen, ob nicht ein formloser Antrag (per Mail an birgit.engelhardt@vgwort.de) auf Mitgliedschaft möglich ist. Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied ist der Erhalt von Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 1.200 € in den letzten drei Kalenderjahren. Der Jahresbeitrag von 10 € und die Aufnahmegebühr von 5 € dürften zu verkraften sein.
Es gibt natürlich die Vorstellung, dass es doch besser wäre, wenn die Urheberinnen die Ausschüttungen von der VG Wort (und anderen Verwertungsgesellschaften) vollständig erhalten. Dabei wird allerdings übersehen, dass der BGH so nicht entschieden hat: Das Urteil besagt lediglich, dass Urheber und Verlage in dem Ausmaß beteiligt werden müssen, in dem sie Rechte eingebracht haben. Die praktischen Konsequenzen sind noch offen. In der letzten Mitgliederversammlung der VG Wort hat sich eine klare Mehrheit dafür ausgesprochen, das System einer gemeinsamen Wahrnehmung von Rechten der Autoren und Verlage zu erhalten, weil so eine starke und handlungsfähige Verwertungsgesellschaft fortbestehen kann. Wie es weitergeht, wird maßgeblich Anfang September in München entschieden.
Daher: Bitte sofort Aufnahmeantrag stellen und mitbestimmen! Der letzte Termin, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen, um schon bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. September die eigenen Rechte wahrzunehmen, ist der 27. Juli 2016!
Und nicht vergessen: Wer nicht die Gelegenheit hat, selbst an der außerordentlichen Mitgliederversammlung teil zu nehmen, kann die Stimmrechte auf ein anderes VG-Wort-Mitglied übertragen. Anwesende Mitglieder können unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch das Stimmrecht für zwei weitere Mitglieder ausüben.
Mehr Geld gibt es bis Ende 2017 für die über 14.000 freien und fest angestellten Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten. Der neue Gehaltstarifvertrag sieht vor, dass die Gehälter und Honorare ab Juni 2016 um 1,5 Prozent steigen und nochmal um 1,6 Prozent ab 1. August 2017. Das Tarifergebnis vom 29. Juni für die Redakteurinnen und Redakteure sowie Freie/Pauschalisten an Tageszeitungen musste erkämpft werden und war nur durch Streiks zu erreichen. Damit ist es auch ein realistisches Abbild der Kräfteverhältnisse, das eine akzeptable lineare Erhöhung ohne Laufzeitausweitung, die das Ergebnis schmälern würde, vorsieht. Doch unter den Streikenden wird Kritik laut und wichtige Fragen stehen im Raum: Wie wollen wir mit Erwartungen an Tarifpolitik und den erreichten Ergebnissen umgehen? Wie wollen wir unsere Tarifpolitik künftig gestalten?
Über diese Fragen lässt sich trefflich diskutieren und auch streiten - genauso wie über das Tarifergebnis selbst. Diese Auseinandersetzung ist Teil der gewerkschaftlichen Willensbildung, die vom Mitmachen lebt. Wir laden Dich daher ein, Dich im Forum unserer Online-Ausgabe von Menschen Machen Medien (M) daran zu beteiligen:
https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/tarifergebnis-lasst-uns-diskutieren-32571
Was sicher für das Tarifergebnis spricht: Die Erhöhungsschritte werden ohne Abstriche oder weitere Verzögerungen auf die Honorare und Pauschalen nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten angewandt. Das gab es vorher so noch nicht, insbesondere, dass Pauschalisten effektive Erhöhungen ihrer vereinbarten Vergütungen bekommen. Beim vorhergehenden Tarifabschluss waren die noch gedeckelt worden.
Und: Das Tarifergebnis wird uneingeschränkt auf die Verlage in Kiel, Lübeck und Rostock übertragen. Die Verleger forderten zunächst über vier Verhandlungsrunden Tariferhöhungen von unter einem Prozent jährlich sowie bis zu sechs Nullmonate und drohten mit dem Ausstieg der Verlage im Norden! Diese Forderung konnte ver.di mithilfe der maßgeblichen Unterstützung durch die Streiks am fünften Verhandlungstag abwehren.
Am 28. Juli kommt die dju-Tarifkommission in Berlin zusammen. Freie und fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure aus allen Bundesländern beraten dann über die Ergebnisse der Tarifrunde. Bei aller Kritik: Anerkannt wird, dass es eine unerwartet starke Streikbewegung in den Verlagen gegeben hat. Möglich war eine breite Mobilisierung für eine reine Gehaltsrunde, die vorher von den wenigsten so erwartet wurde. Die aber angesichts der Verlegervorstellungen und -provokationen mit Mini-Angeboten auch unbedingt nötig war.
Mobilisiert wurde auch bei Zeit Online. Und am Ende steht ein Tarifergebnis, das sich sehen lassen kann, in dem es nicht nur Schluss macht mit unterschiedlichen Entlohnungen der 140 Beschäftigten in der Digitaltochter des Hamburger Zeitverlags, sondern die Arbeits- und Gehaltsbedingungen auch schrittweise an den Flächentarifvertrag für Zeitschriftenjournalistinnen und -journalisten heran führt und ihnen Zugang zur betrieblichen Altersversorgung über das Presseversorgungswerk eröffnet. Mehr dazu findet sich auf M-online unter: https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/zeit-online-haustarifvertrag-wird-scharf-geschaltet-32369
A propos M Online: In unserer Online-Ausgabe von „Menschen Machen Medien“ informieren wir aktuell über alles, was relevant ist im Bereich Medien. Und in einem 14-tägigen Newsletter fassen wir das alles nochmal zusammen und liefern es in den elektronischen Briefkasten. Der Newsletter lässt sich abonnieren unter: https://mmm.verdi.de/newsletter
Auch über die geplante Novellierung des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ werden wir in den nächsten Monaten auf unseren Seiten dju.verdi.de und M Online häufiger berichten. Denn die schwarz-rote Bundesregierung will noch in diesem Jahr die 9. GWB-Novelle durchbringen. Das Ziel: Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sollen verlagswirtschaftliche Kooperationen eingehen können, lediglich die Redaktionen sollen davon ausgenommen sein. Das bedeutet: Verlage sollen eine Art Generalerlaubnis erhalten, um in allen Bereichen zu kooperieren außer den Redaktionen - ob im Anzeigengeschäft, im Vertrieb, beim Druck oder bei der Zustellung.
Im Sinne einer vielfältigen Presselandschaft setzen wir uns für die geltenden strengen Kartellregelungen im Pressebereich ein, in der ein kleiner Regionalverlag ebenso existieren können muss wie ein Big Player. Doch was die Bundesregierung derzeit plant, konterkariert den Sinn der sogenannten Pressefusionskontrolle, die 1976 genau zu dem Zweck eingeführt wurde, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt zu stärken. Mit Erfolg, wie die amtliche Pressestatistik zeigte, bevor sie 1998 von der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft wurde. Das heißt also, zunächst brauchen wir eine valide Medienstatistik, die auch die Online-Publikationen erfasst, damit wir uns ein Bild von der Entwicklung machen können. Eine Entwicklung, die zunehmende Konzentration und eine wachsende Zahl so genannter Ein-Zeitungskreise befürchten lässt, also Regionen, in denen nur noch eine Zeitung erscheint, was damit ein Meinungsmonopol darstellt. Eine solche Entwicklung ist nicht im Sinne von Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Und deswegen wollen wir nicht, dass an dieser Schraube weiter gedreht wird.
Was die schwarz-rote Bundesregierung aber jetzt plant, ist nichts anderes. Die Konsequenzen werden sein, dass wir noch mehr einheitliche Inhalte in den Mantelausgaben der großen Titel bekommen und dass Arbeitsplätze in den Verlagen abgebaut werden. In einer Stellungnahme haben wir gegenüber dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium bereits begründet, warum wir diese Entwicklung absehen. Die Stellungnahme ist hier abrufbar http://dju.verdi.de/++file++5788aac57713b82187715475/download/160715_verdiStellungnahme9GWBNovelle.pdf. Nach der Sommerpause wird die parlamentarische Auseinandersetzung um die Pressevielfalt weiter gehen ebenso wie diejenige um die Stärkung der Urheberinnen und Urheber.
Ich wünsche uns allen, dass wir in dieser kurzen, hoffentlich sonnigen Zeit Kraft schöpfen für diese Auseinandersetzungen und den Rest des Jahres: Schönen Urlaub!
Viele Grüße,
das Team der dju-Bundesgeschäftsführung und der Fachgruppe Medien
Conny Haß
Leiterin Bereich Publizistik und Medien
Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di
www.dju.verdi.de
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