Tarifabschluss bei dpa und dpa-Töchtern im Newsroom tritt in Kraft

03.07.2024

Tarifinfo mit Nachbesserungen bei den Modalitäten zur Auszahlung der Einmalzahlungen - Tarifgremien von ver.di und DJV haben zugestimmt

Tarifeinigung bei dpa und dpa-Tochterunternehmen im Newsroom bis Ende 2025 - zuerst im Juli danach im Oktober werden zwei Einmalzahlungen fällig, ab November 5 % und 1. April 2025 weitere 2,5 %Tariferhöhungen.

Nach der Tarifeinigung zwischen der dpa-Tarifkommission von DJV und ver.di und dem Arbeitgeber wurde Anfang Mai eine Tarifeinigung erzielt, über die wir berichtet haben. Nachdem noch nötige Nachbesserungen bei den Modalitäten zur Auszahlung der Einmalzahlungen erreicht werden konnten, haben auch die Tarifgremien der Gewerkschaften dem Tarifergebnis zugestimmt. Der Tarifabschluss tritt damit in Kraft.

Kurz nochmal die Kernpunkte der Tarifeinigung:

·       tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 5,0 Prozent zum 1. November 2024 sowie um weitere 2,5 Prozent zum 1. April 2025

·       steuerfreie und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2000 Euro als zwei Einmalzahlungen.

·       Anrechnung des ersten dpa-Volojahres in der Berufsjahresstaffel ab dem Volo-Jahrgang 2018

·       Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2025

Die Modalitäten der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie wurden nun so festgelegt, dass zwei Teilzahlungen, die erste im Juli 2024 für den Bemessungszeitraum Januar bis Juni 2024 (inkl.) und die zweite im Oktober 2024 für den Bemessungszeitraum Juli bis Oktober 2024 (inkl.). fällig werden. Eine erste Tranche wird damit zum 1. Juli 2024 und die zweite im Oktober 2024 ausgezahlt werden. Ausschlaggebend für den Erhalt der Prämie ist ein aktiver Beschäftigungsstatus zum Zeitpunkt der Auszahlung. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die Prämie anteilig des Beschäftigungsumfangs in den jeweiligen Bemessungszeiträumen einer der beiden Teilzahlungen. Damit sollen sich die Wechselfälle von Elternzeiten oder Reduzierungen von Arbeitszeiten weniger gravierend als zuvor befürchtet auf die Höhe der Einmalzahlungen auswirken. Der volle Anspruch bei Vollzeit in den beiden Bemessunsgzeiträumen beträgt 1200 Euro bei der Teilzahlung im Juli und 800 Euro bei der zweiten Auszahlung im Oktober.

Alle anderen Bestandteile der Tarifeinigung sind unverändert geblieben, sodass eine uneingeschränkte Nachbesserung mit der dpa-Geschäftsführung vereinbart wurde.