In der laufenden Tarifauseinandersetzung um die Tarifverträge für Zeitungsredaktionen geht es immer noch ums Geld. Die Verleger wollen in die Tasche der Redakteurinnen und Redakteure greifen und Jahresleistung und Urlaubsgeld direkt oder über Öffnungsklauseln einschränken. Die Urlaubsdauer soll eingefroren werden. Und für viele Verlage wird nach dem geforderten Regionalisierungs-Modell eine Tariferhöhung sogar ganz ausgeschlossen sein. Die Angebote zu Tariferhöhungen sind ebenfalls recht mager. Für über zwei Jahre soll es deutlich weniger als einen Inflationsausgleich geben.
Angesichts dieser unannehmbaren Positionen des Zeitungsverlegerverbandes (BDZV) wird die Tarifrunde noch andauern. Der BDZV droht offen an, dass es auch gar nicht mehr zu einem Tarifabschluss für den bisher grundsätzlich bundesweit geltenden Tarifvertrag kommen könnte. In beiden Fällen wirkt der zum Ende des Jahres vom BDZV gekündigte Tarifvertrag für Gewerkschaftsmitglieder nach. Aber nur für Gewerkschaftsmitglieder, die während der Laufzeit des Tarifvertrages bereits Mitglied geworden sind; also bis Ende Dezember. Nur wer jetzt Mitglied wird, kann zweifelsfrei auch nach Weihnachten und Neujahr auf seine Tarifrechte vertrauen. Sie sind dann nach dem Tarifvertragsgesetz zugesichert, bis eine neue Vereinbarung, also ein neuer Tarifvertrag oder ein individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag, dies ändern sollte.
Mit einer Mitgliedschaft stärken Sie auch die Verhandlungspositionen der dju in ver.di. Wir stehen für den Erhalt der bestehenden Tarifrechte und wenden uns gegen Minusgeschäfte bei einem möglichen Tarifabschluss. Und Sie stärken sich, mit der Durchsetzung Ihrer Einkommensinteressen durch ihre Gewerkschaft:
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