Verbandsklagerecht für Urheber unverzichtbar

08.04.2021

ver.di und DJV fordern neues Rechtsinstrument im Urheberrecht - Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags

Das Verbandsklagerecht muss zwingend als neues Rechtsinstrument in das Urheberrecht aufgenommen werden. Mit dieser Forderung wenden sich die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband gemeinsam an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Unterstützung erfahren die beiden Gewerkschaften durch ein Rechtsgutachten und den konkreten Formulierungsvorschlag von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Universität Halle-Wittenberg.

Die Zivilprozessrechtlerin spricht sich für die Einführung eines Verbandsklagerechts aus, um so die Ansprüche der Urheberinnen und Urheber wirksam durchsetzen zu können. Ihren Gesetzesvorschlag sehen die Gewerkschaften ohne großen Aufwand umsetzbar.

„Das deutsche Urhebervertragsrecht leidet unter einem krassen Durchsetzungsdefizit. Um angemessene Vergütung zur gelebten Regel werden zu lassen, braucht es ein wirksames Mittel wie die vorgeschlagene Verbandsklage“, unterstreicht ver.di-Urheberrechtler Valentin Döring die Forderung.

„Für unsere freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist es immer wieder schwierig bis unmöglich, ihre berechtigten Honoraransprüche einzufordern und durchzusetzen“, beklagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Oft ist die erste Honorarnachforderung auch die letzte, weil der Verlag die Zusammenarbeit beendet.“ Die Kreativen müssten davon entlastet werden, hinter ihren Honoraren herzulaufen und individuelle Rechtsstreitigkeiten auszufechten.

Mit der Urheberrechtsrichtlinie habe die Europäische Union die Position der Kreativen in der digitalen Gesellschaft immens gestärkt. Bei der Umsetzung in nationales Recht komme es darauf an, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht hinter diese Standards zurückfielen.

In dem von ver.di und DJV beauftragten Gutachten macht Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich auf die strukturelle juristische Unterlegenheit der Kreativen aufmerksam. Sie zeigt einen Weg auf, wie der Gesetzgeber mehr Gerechtigkeit im Urheberrecht schaffen könnte: Es sei geboten und möglich, den bestehenden rechtlichen Regelungen ein kollektives Rechtsdurchsetzungsinstrument hinzuzufügen, um Verstöße gegen das Gebot der angemessenen Vergütung einzudämmen.