Die aktuellen Informationen des BDZV bedürfen mal wieder eines Faktenchecks – Und die dju in ver.di leitet Urabstimmung ein
Die Bundestarifkommission der dju in ver.di hat am 5. Juni beschlossen, nach sechs ergebnislosen Verhandlungsrunden die Urabstimmung über eine Intensivierung des Arbeitskampfs der Tageszeitungsredaktionen bis hin zu unbefristeten Streiks einzuleiten. Gemeinsam mit dem DJV sollen jene Verlage, die sich bereits seit den Wochen und Monaten mit Streiks am Tarifkampf für Reallohnsteigerungen von angestellten und freien Tageszeitungsjournalistinnen und –journalisten beteiligt haben, in die Abfrage einbezogen werden.
Warum hat die Tarifkommission der dju in ver.di das beschlossen?
Unsere Verhandlungskommission wurde in der sechsten Verhandlungsrunde am 4. Juni in Berlin mit einem Angebot des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), konfrontiert, das wohl noch nicht mal die prognostizierte Inflation ausgleichen wird. Von dem von uns als Ziel definierten Reallohnplus kann noch nicht mal ansatzweise die Rede sein.
Was liegt auf dem Verhandlungstisch?
Der BDZV hat zuletzt eine Einmalzahlung von 500 Euro, 1,7 Prozent mehr Geld zum 1. Mai 2018 und eine weitere Erhöhung der Gehälter und Honorare um 2,2 Prozent zum 1. Januar angeboten. Der neue Gehaltstarifvertrag soll bei einer Laufzeit von 32 Monaten bis Ende August 2020 gelten. Das heißt, in den letzten 20 Monaten der Laufzeit gäbe es kein weiteres Lohnplus. Die Mindesterhöhung, allerdings beschränkt auf die zwei ersten Tarifgruppen 2a und 2b 1. Berufsjahr, soll einmalig 120 Euro betragen, Volontärinnen und Volontäre sollen 90 Euro und eine Einmalzahlung von 70 Euro mehr bekommen und dann sogar bei der zweiten Tariferhöhung in 2019 leer ausgehen, bis auf eine weitere Einmalzahlung von 70 Euro.
Ist das so weit von dem entfernt, was die Tageszeitungsjournalistinnen und –journalisten wollen?
Ja. In den Verhandlungen am 4. Juni haben sich die Gewerkschaften bis weit über ihre Schmerzgrenzen hinwegbewegt. So hat die Verhandlungskommission der dju in ver.di zusammen mit dem DJV ein Angebot formuliert, das zweimal 2,8 Prozent Tariferhöhung und eine Mindesterhöhung von 150 Euro im ersten Jahr vorsieht, das Angebot gilt für eine Laufzeit von 24 Monaten. Verglichen mit dem Angebot der Verleger liegen zwischen diesen Angeboten Welten.
Ein Reallohnplus jedoch brauchen die Tageszeitungsjournalisten. Wie sehr, hat Rainer Bispinck, ehemaliger Leiter des WSI der Hans-Böckler-Stiftung in einem Kommentar zur Tarifauseinan-dersetzung so formuliert: „Wenn die Begründung „Nachholbedarf“ in Tarifverhandlungen jemals berechtigt war, dann bestimmt bei den Redakteurinnen und Redakteuren der Tageszeitungen.“ Seht selbst:
Können die Differenzen in einer siebten Verhandlungsrunde überwunden werden?
Die Verlegervertreter brauchen offenbar die Eskalation des Tarifkampfs für eine weitere Bewegung. Also müssen wir den Druck weiter erhöhen: Die Informationen, die derzeit von Geschäftsführungen und dem Justiziariat des BDZV selber verbreitet werden, wonach eine Einigung wegen nur noch „minimaler Differenzen“ in greifbarer Nähe sind, sind mal wieder „fake news“: Nicht zum ersten Mal in dieser Auseinandersetzung verbreiten die Verleger ein Flugblatt, das mit den Tatsachen nicht übereinstimmt, Ein durchschaubares Manöver, um einen Spaltpilz zwischen die Kolleginnen und Kollegen zu treiben und Unsicherheit zu schüren.
Wie gehen wir mit Falschinformationen oder freiwilligen Lohnerhöhungen um?
Von den Mitgliedern der Tarifkommission der dju in ver.di wisst Ihr, was sich wirklich in der sechsten Verhandlungsrunde abgespielt hat: Es liegen derzeit tiefe Gräben zwischen den Verhandlungspositionen. Die Gewerkschaften können das vom Arbeitgeber vorgelegte Angebot nicht annehmen, das wäre unverantwortlich und mit den klar formulierten Zielen der Tarifauseinandersetzung nicht zu vereinbaren. Falschinformationen weisen wir deutlich zurück und stellen das gegenüber den Verlegervertretern auch klar. Und wenn ein Verlag freiwillig schon vor einem Tarifergebnis mehr zahlen will, soll das so sein, das kommt häufiger vor in Tarifauseinandersetzungen. Es ist alles andere als eine liebevolle Wohltat, sondern der Versuch, eine Streikbewegung auszubremsen. Dabei ist so ein freiwilliges Lohnplus zwar „nice to have“, ersetzt aber natürlich keine verbindliche und rechtssichere Tarifregelung. Also einfach mitnehmen und weitermachen, und außerdem wollen wir mehr!
Wie geht’s denn nun weiter?
In Abstimmung mit dem DJV bereiten wir jetzt die Urabstimmung in den Verlagen vor, die sich bisher an den Streiks beteiligt haben. Die wird nach dem 18. Juni starten. Weitere Infos zum genauen Prozedere lassen wir Euch in den kommenden Tagen zukommen. Und wir sind natürlich weiterhin bereit, mit dem BDZV zu verhandeln, mit dem Ergebnis der Urabstimmung in der Hand, das umso stärker ist, je deutlicher das Urabstimmungsvotum ausfällt!
Klar ist auch: nach der Urabstimmung werden die Mitglieder auch in der Rückabstimmung über die Annahme eines möglicherweise dann in weiteren Verhandlungsrunden erreichtem Tarifergebnis abstimmen.
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