Journalismus und Polizeiarbeit

25.01.2020

25. Januar 2020

Das Verhältnis von Journalist*innen und Polizist*innen ist trotz der Verpflichtung zur Wahrung der Pressefreiheit nicht immer spannungsfrei. Wenn Medien kritisch recherchieren, Auskünfte verlangen oder von Versammlungen berichten, kann es zu Eingriffen in die Pressefreiheit kommen: Das Anfertigen von Aufnahmen wird untersagt, Bildmaterial soll mit den Beamt*innen durchgesehen und sogar gelöscht werden oder Journalist*innen sollen sich vom Ort des Geschehens entfernen. Im Ernstfall muss die Pressefreiheit praktisch durchgesetzt werden – und dann ist klar im Vorteil, wer seine Rechte kennt.

Eine neue Broschüre der dju in ver.di gibt einen Überblick über das Verhältnis von journalistischer Tätigkeit und Polizeiarbeit. Welche Rechte haben Journalist*innen gegenüber Polizei- beamt*innen? Darf die Polizei einen Platzverweis aussprechen? Welche Aussagekraft hat ein Presseausweis? Was ist zu beachten, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird? Diese und viele weitere Fragen sollen auf den folgenden Seiten beantwortet werden.

Die Broschüre kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden: