dju in ver.di lehnt das Tarifangebot der Zeitungsverleger zur Laufzeitverlängerung ab

06.10.2023

dju-Tarifinfo: Eindeutiger Beschluss der dju-Tarifkommission gegen schlechten Deal  - Online-Diskussion am Montag, 9. Oktober, 18.30 Uhr

Die dju in ver.di lehnt das vom Zeitungsverlegerverband BDZV am 2. Oktober schriftlich unterbreitete Tarifangebot zur Verlängerung der Laufzeit und Zuschusszahlungen für Redakteurinnen und Redakteure sowie für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten ab. Das hat die dju-Tarifkommission am 4. Oktober eindeutig beschlossen. Eine solche Vereinbarung hatte der BDZV zuvor mit dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) verabredet. Die Ablehnung seitens der dju haben die beiden anderen Verhandlungsparteien inzwischen als nicht überraschend bezeichnet. Die dju hatte bereits die Verhandlungen ab dem Zeitpunkt verlassen, ab dem eine Laufzeitverlängerung und vollkommen unzureichende Zuschusszahlungen von DJV und BDZV ernsthaft verhandelt wurden. Die dju ist ihren zuvor aufgestellten Vorbedingungen der Gespräche treu geblieben und hat das in den Verhandlungen transparent gemacht.

Der nun für Zeitungsredaktionen von DJV und BDZV vorgelegte Tarifvertrag soll während eines laufenden Gehalts- und Honorarabschlusses das ursprünglich vorgesehene Ende der Laufzeit von April 2024 um acht Monate nun bis Ende 2024 verlängern. Im Gegenzug sollen sozialversicherungs- und steuerfreie Zuschüsse von bis zu 120 Euro je Monat an Zeitungsjournalistinnen und –journalisten gezahlt werden.

Gute Tarifpolitik für Zeitungsjournalist*innen sähe anders aus

Bereits der laufende Tarifabschluss ist für Zeitungsjournalist*innen schon ein schlechter Deal. Denn seit dem Abschluss vom Januar 2022 haben sich die Lebenshaltungskosten viel deutlicher gesteigert, als die Tariferhöhungen von 1,5 Prozent im September 2022 und zwei Prozent im Juni 2023. Das war zum Zeitpunkt des Abschlusses schon klar. Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen für Energie- und Lebensmittelpreise und weiteren Inflationsfaktoren ist die Diskrepanz noch größer geworden. Der Preisindex ist seit Januar 2022 um annähernd zwöf Prozent bis zum August 2023 gestiegen. In vielen Branchen ist daher durch echte Zuschusszahlungen, als Inflationsausgleichprämie bekannt, reagiert worden oder in Verhandlungen über Tariferhöhungen eine zusätzliche Prämie gezahlt worden. Das wäre auch für die Zeitungsredaktionen bereits jetzt, aber spätestens im April 2024 möglich gewesen.

Doch der Zeitungsverlegerverband hat sich mit seinem Kalkül beim DJV voll durchgesetzt. Die vom BDZV geforderte Bedingung einer Verlängerung der Laufzeit, ohne dass sich Gehälter und Honorare bis Ende des Jahres 2024 erhöhen sollen, erfüllt der DJV ohne Not. Die dafür zu leistende monatliche Zuschusszahlung von höchstens 120 Euro machen selbst bei positiver Bewertung maximal 3,5 Prozent für die Berufseinstiegsgehälter aus und wird bei Freien auch nur teilweise, erst bei Honorarsummen von 4000 Euro je Monat, in voller Höhe fällig. Für kommende Tarifsteigerungen bilden diese Zahlungen keine Erhöhungsbasis und sie gleichen auch die Spanne zur Preissteigerung nicht aus. Der Begriff Inflationsausgleichsprämie ist dafür nur Schönfärberei, die einer materiellen Überprüfung nicht standhält.

Die dju in ver.di gibt echten Verbesserungen eine Stimme und redet nichts schön

Gerade in der Tarifpolitik für Journalistinnen und Journalisten ist es wichtig die Faktenlage aufzuklären, so wie es zum Berufsbild selbstverständlich dazugehört. Verhandlungen in Friedenspflicht sind schwierig genug, da es keine Option gibt, außer den Verhandlungsabbruch und Ablehnung der Angebote, wenn sich Grundbedingungen nicht erfüllen lassen. Dazu hat die dju von Anfang bis Ende klare Position bezogen. Und die vorgelegten Ergebnisse müssen einer nüchternen Überprüfung standhalten können, wenn sie angenommen werden sollten.

Für die dju-Tarifkommission ist das Ergebnis inakzeptabel,

  •  weil es die Reallohnentwicklung für Zeitungsjournalist*innen weiterhin verschlechtert,
  • weil die Laufzeit von 28 Monaten mit mageren Tariferhöhungen schon lange genug ist und nicht noch verlängert werden sollte,
  • weil die angebotene Zuschusszahlung vollkommen unzureichend ist und
  • weil die auslaufende Friedenspflicht Ende April 2024 effektiv für die Durchsetzung von Gehalts- und Honorarerhöhungen genutzt werden sollte.

Dass sich zwei Gewerkschaften für Zeitungsjournalist*innen zunächst einmal uneins sind, ist nicht schön. Es geht der dju allerdings um eine ehrliche Debatte, wie bessere Einkommensbedingungen für Redakteur*innen und freie Journalist*innen erreicht werden können. Das für den BDZV bequeme Gesprächsformat, während der Friedenspflicht und ausschließlich über für Arbeitgeber von Abgaben befreite Zuschusszahlungen, hat nicht zu echten Verbesserungen geführt. Das kann ab dem kommenden April ganz anders ausgehen. Darauf wird sich die dju in ver.di vorbereiten und will mit den Berufskolleg*innen aus den Redaktionen längst verdiente Einkommenszuwächse erreichen. Je mehr Kolleg*innen dies unterstützen, desto erfolgversprechender wird dieses Vorhaben. Wer sich der dju in ver.di anschließt, kann über diesen Weg und die Ziele mitbestimmen und bekommt die Unterstützung während der Auseinandersetzung mit den Zeitungsverlegern.

Lasst uns reden und auch streiten für besseren Zeitungsjournalismus!

Für dju-Mitglieder, aber ausdrücklich auch offen für Nichtmitglieder, bieten wir eine Online-Diskussion am 9. Oktober um 18:30 Uhr an. Mit Mitgliedern aus der Verhandlungsdelegation, der dju-Tarifkommission und allen Interessierten soll Gelegenheit für den Austausch über bessere Bedingungen für Zeitungsjournalismus sein.

Die Einwahl auf der Plattform Webex erfolgt über den Link oder den QR-Code

https://verdi.webex.com/verdi/j.php?MTID=m8b75c1861c7575972fc8a1041c581833

 
QR-Code zur Online-Diskussion