Tarifverhandlung für Zeitungsredaktionen starten am 27. Mai

16.05.2024
QR-Code zur Informationsrunde Tageszeitungsredaktionen

Die dju in ver.di stellt Forderungen zu Tariferhöhungen, Regelungen zum Einsatz von KI und will über Arbeitsbelastung reden

Am 27. Mai wird die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Tarifverhandlung mit dem Zeitungsverlegerverband BDZV starten. Mit Tarifforderungen zur Erhöhung der Tarifgehälter und Honorare für Freie um 12 Prozent werden die Verhandlungen zu den zu Ende April gekündigten Tarifverträgen aufgenommen. Außerdem soll der bisher tarifvertraglich nicht geregelte Bereich des Einsatzes von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) verhandelt werden. Nicht unmittelbare Tarifforderung aber Gesprächsthema zwischen BDZV und der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission wird die zunehmend unerträgliche Arbeitsbelastung in den Redaktionen sein. Zu all diesen Themen hatte eine zuvor durchgeführte Umfrage unter Zeitungsjournalist*innen eine solide Orientierung für die Beschlüsse der dju-Tarifkommission ergeben. Für die Beteiligung bedankt sich die dju bei den Umfrage-Teilnehmenden.

Online-Meeting mit Informationen zur Tarifverhandlung

Noch vor Beginn der Tarifverhandlung gibt es die Gelegenheit in einem Online-Meeting sich zu den Tarifforderungen und Rahmenbedingungen der Tarifverhandlung auszutauschen. Am 23. Mai um 19:00 Uhr können sich interessierte Zeitungsjournalist*innen in eine Videokonferenz einwählen, die Einwahldaten sind mit dem QR-Code verlinkt oder klickt hier.

Die Tarifforderungen:

  • Die Gehälter und Honorare sollen bezogen auf eine Laufzeit von 12 Monaten und frühestmöglich um 12 Prozent erhöht werden. Die Forderung berücksichtigt, dass die sprunghaft angestiegenen Lebenshaltungskosten aus den Jahren des letzten Tarifabschlusses von annähernd 15 % immer noch anhalten und eine Basis für die weitere Inflation darstellen und dagegen nur unwesentlich durch die Tarifsteigerungen von 1,5 Prozent in 2022 und 2,0 Prozent in 2023 ausgeglichen werden konnten. Es gibt also starken Nachholbedarf.
  • Angesichts des verbreiteten Einsatzes von Systemen, die generative Künstliche Intelligenz (KI) für die redaktionelle Produktion von Zeitungsinhalten auf den verschiedenen Verbreitungswegen nutzen, fordern wir zusätzlich:
  • Es soll einen Individualanspruch zur Mitsprache bei der Einführung und Verwendung von generativen KI-Systemen geben. Ziel ist das bessere Verständnis der eingesetzten Systeme und der redaktionellen Verwendung, wobei auch Grenzen des Einsatzes verabredet werden sollten. Diese Regelung ergänzt möglicherweise bestehende oder ausgeübte Mitbestimmungsrechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
  • Redakteur*innen sollen einen Auskunftsanspruch über die Einführung und die erzielten Erträge aus der Effizienzsteigerung durch den Einsatz von generativen KI-Systemen erhalten. Die Effizienzerlöse sollen mit den Beschäftigten geteilt werden. Ersatzweise kann durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung der individuelle Anspruch kollektiv geregelt werden.

 
Erwartungen an KI-Erlöse

Erlössteigerungen durch den Einsatz von KI in Verlagen erwarten nicht nur wir als Journalisten-Gewerkschaft sondern legt auch eine aktuelle Studie des Medienverbands der Freien Presse dar. In einer Führungskräftebefragung geben 85 Prozent an, dass sie Erlössteigerungen durch den Einsatz von KI erwarten. Außerdem sagt die Studie aus: „Die größten Erlöspotenziale durch KI-Anwendungen sehen die meisten Medienhäuser zurzeit entlang ihrer etablierten Wertschöpfungsstrukturen. Als Treiber für die Generierung von Zusatzerlösen durch KI wird von 69 Prozent der Studienteilnehmer das „Upskilling“ von Mitarbeitenden gesehen. Für 58 Prozent werden durch die KI-gestützte Automatisierung von Prozessen Freiräume geschaffen, um künftig mehr Produkte mit der gleichen Belegschaft anbieten zu können.“

Arbeitsbelastung

Im Rahmen der Verhandlungen will die dju in ver.di außerdem, ausdrücklich ohne dass dies als Tarifforderungen aufgestellt wird über die in Redaktionen bestehenden Arbeitsbelastungen mit dem BDZV sprechen. Dies will die dju in ver.di vor dem Hintergrund, dass der Personalabbau durch Nichtnachbesetzung von Stellen, mangelnde Honorarbudgets, Übernahme von zusätzlichen Aufgaben in den Tätigkeitsprofilen fortschreitet. Dagegen stagnieren Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit seit Jahrzehnten und können kaum noch als Anerkennung für die besonderen Erschwernisse dieser Arbeitszeiten wahrgenommen werden. Das ist nicht motivierend für die Betroffenen. Wir regen deshalb an, diese Zuschläge zu verdoppeln (150 €) und auch in einheitlicher Höhe an Volontär*innen zu zahlen.

Die dju-Tarifkommission erhofft sich vom BDZV einen schnellen Einstieg in konstruktive Verhandlungen zu den drängenden Einkommenserhöhungen und Zukunftsthemen für Zeitungsjournalist*innen.