Der Tarifvertrag wird von der dju in ver.di nicht nachgezeichnet. Das hat die Tarifkommission der dju in ver.di am 5. November in Berlin beschlossen. Die dju ist nicht in der Friedenspflicht. Das vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) mit dem Bundesverband Deutscher Tageszeitungsverleger (BDZV) erzielte Ergebnis mit einer Gehaltserhöhung von 1,9 Prozent ab Mai 2018 und 2,4 Prozent ab Mai 2019 bei einer Laufzeit bis Ende Juli 2020 ist zu weit entfernt von der Forderung der dju in ver.di nach Reallohnsteigerungen. Die Inflation liegt aktuell laut Statistischem Bundesamt bei 2,3 Prozent.
Für die Forderung nach zweimal 2,8 Prozent Erhöhung und einer Laufzeit bis Ende 2019 hatten sich 89 Prozent der dju-Mitglieder in Streikbetrieben vor der entscheidenden Verhandlungsrunde Anfang Juli in einer Urabstimmung ausgesprochen. Sie hatten auch ihre Bereitschaft ausgedrückt, für das Erreichen dieses Ziels weiter zu streiken. Die dju-Tarifkommission entscheidet am 5. November über das weitere Vorgehen,