07.09.2023
Anfang dieser Woche wurden die jährlichen Anfragen zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit an über 190.000 Versicherte der Künstlersozialkasse versandt.
Ab sofort steht auch wieder die Onlinemeldung zur Verfügung. Die Onlinemeldung ist wie immer direkt über über die Internetseite der KSK zu erreichen. Für die Onlinemeldung ist aber der Authentifizierungscode notwendig, der Code für die Authentifizierung wird im September 2023 gemeinsam mit dem Meldebogen von der Künstlersozialkasse per Post zugeschickt. Also auf jeden Fall erst mal den Brief von der KSK abwarten, wenn man online melden möchte.
Dort finden sich auch Antworten auf häufige Fragen zum Meldeverfahren, u.a. auch zu den zukünftigen Beitragszahlungen.
Sobald die Onlinemeldung erfolgreich abgegeben wurde, wird wieder eine automatisierte E-Mail als Eingangsbestätigung verschickt. Im Falle der Online-Meldung wird keine Eingangsbestätigung per Post versandt wird.
Die Meldung kann somit entweder durch Rücksendung des KSK-Antwortvordrucks per Post oder über die Online-Meldung eingereicht werden. Zur Sicherstellung der schnellen und korrekten Verarbeitung der Einkommensmeldung ist die Einreichung des Antwortvordrucks per einfacher, unverschlüsselter E-Mail leider nicht möglich. Stattdessen kann die unkomplizierte Möglichkeit der Online-Meldung genutzt werden.