Wie bereits in einer Pressemitteilung von ver.di erläutert, haben die Online-Journalistinnen und -Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, ab 1. Oktober 2014 Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Printredaktionen: "Das ist eine gute Nachricht. Die Online-Journalistinnen und -Journalisten haben nun einen verbindlichen Anspruch auf dasselbe Gehalt nach denselben Bedingungen wie nach dem bisher nur für Printredaktionen geltenden Tarifvertrag. Journalistische Arbeit ist heute crossmediale Arbeit. Daher war dieser Schritt überfällig. Allzu lange haben sich die Verleger dagegen gewehrt, doch nun können sich die Onliner über eine Verbesserung freuen, die sie sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen hart erkämpft und erstritten haben", machte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, deutlich.
PDF | 610 kB