Richtlinien zum Schutz von Journalisten

13.04.2016
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Europarat: Mitgliedsstaaten sollen Gesetze und Rechtssprechung zur Pressefreiheit überprüfen

Der Europarat hat am 13. April 2016 Richtlinien zur Sicherung des Schutzes der Pressefreiheit und von Journalistinnen und Journalisten in ihren 47 Mitgliedsstaaten beschlossen. Das Ministerkomitee - das Entscheidungen fällende Gremium des Europarats - hat die Mitgliedsstaaten gemäß einer auch von der Europäischen Journalistenföderation (EJF) unterstützten Empfehlung aufgefordert, ihre Gesetze und Rechtssprechung zur Pressefreiheit anhand dieser Richtlinien zu überprüfen um sicher zu stellen, dass diese mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte übereinstimmen. Die dju in ver.di ist Mitglied der Europäischen Journalistenföderation.

Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland erklärte: "Journalisten und freie Medien spielen eine grundlegende Rolle in jeder funktionierenden Demokratie. Sie müssen das Recht haben, die Mächtigen zu überprüfen und Korruption aufzudecken. Es ist unsere Pflicht, die Pressefreiheit zu verteidigen und Journalisten zu schützen."

Mehr Informationen:

Europarat

 Europäische Journalistenföderation:

 
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet. Sein Sitz befindet sich in Straßburg (Frankreich). Am 13. Juli 1950 wurde die Bundesrepublik Deutschland als assoziiertes Mitglied in den Europarat aufgenommen. Seit dem 2. Mai 1951 ist Deutschland Vollmitglied. Heute gehören dem Europarat 47 Staaten als Mitglieder an - alle europäischen Flächenstaaten mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Sechs weitere Staaten haben Beobachterstatus im Europarat: Heiliger Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten.

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarats und setzt sich aus den Außenministern der 47 Mitgliedstaaten bzw. ihren Stellvertretern, den Ständigen Vertretern/Botschaftern in Straßburg, zusammen.

(Quelle: Auswärtiges Amt)