Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen“, erklärte ARD-Vorsitzender Kai Gniffke. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“. Ähnlich äußerte sich auch ZDF-Intendant Norbert Himmler: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“
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