Journalistenprozesse in der Türkei

01.12.2012
Demonstration gegen Journalistenprozesse

An vielen Orten in der Türkei sind Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende und Verleger angeklagt

Die Europäische Journalistenföderation EJF kritisiert die Gerichtsverfahren gegen kritische Journalistinnen und Journalisten in der Türkei. Als Beobachter nahmen deshalb mehrfach Joachim Legatis und Kolleginnen und Kollegen von der dju in ver.di für die EJF an einem Mammutprozess gegen 145 kurdische Politikerinnen und Politiker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Journalisten in der südosttürkischen Stadt Diyarbakir teil. Hier sammeln wir Berichte von den verschiedenen Prozessen und Anklagen gegen Joournalistinnen und Journalisten in der Türkei.

Osman Kavala freigesprochen - und erneut festgenommen
Anadolu Kültür Osman Kavala
dju in ver.di hatte das überraschende Urteil begrüßt - Kurze Freude: Staatsanwaltschaft Istanbul beantragt neue Festnahme und will Einspruch einlegen

Die 30. Große Strafkammer zu Istanbul entschied am 18. Februar 2020, den türkischen Verleger und Kulturmäzen Osman Kavala nach mehr als zwei Jahren aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft Istanbul beantragte jedoch in den Abendstunden erneut die Festnahme von Osman Kavala mit der Begründung, sie würde gegen den Freispruch Beschwerde einlegen. Der Beschuldigte müsse bis zur Entscheidung darüber in Untersuchungshaft bleiben. Die Beschwerde richte sich auch gegen den Freispruch von acht weiteren Mitangeklagten.

Nach seiner "Entlassung" aus dem Hochsicherheitstraktat in Silivri wurde Kavala nach Informationen seiner Anwälte zunächst zum Polizeipräsidium in Istanbul gebracht, wo er erneut festgenommen wurde. In den nächsten fünf Tagen muss ein Untersuchungsrichter über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob er weiter in Haft bleiben muss.

Bei Ahmet Altan und Selahattin Demirtas wurde dieses Verfahren bereits vorexerziert, berichten das KulturForum TürkeiDeutschland und die Freundschaftsinitiative GriechenlandTürkei unter der Überschrift "Die AKP-Justiz und das perfide Spiel mit der Freiheit". Der Schriftsteller Ahmet Altan war knapp eine Woche nach seiner Freilassung erneut inhaftiert worden; im Falle von Selahattin Demirtas wurde der Freispruch in einem Verfahren nicht berücksichtigt; er bleibt aufgrund weiterer Verfahren weiter in Haft.

Kavala und weitere acht Angeklagte waren zunächst von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Das Gericht hatte auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses in Silivri getagt, in dem der 62-jährige Gründer der "Kulturstiftung Anadolu" seit dem 1. November 2017 festgehalten wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihm und 15 weiteren Angeklagten des sogenannten „Gezi-Prozesses“ einen Umsturzversuch im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 vor und forderte zuletzt für Kavala, die Architektin Mücella Yapıcı und den Akademiker Yiğit Aksakoğlu "erschwerte lebenslängliche Haft".

Das Verfahren gegen weitere sieben Angeklagte, darunter gegen den prominenten Journalisten Can Dündar, der seit 2016 in Deutschland arbeitet, wurde abgetrennt.

Amnesty International Deutschland, die Akademie der Künste, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di, das KulturForum TürkeiDeutschland, das PEN-Zentrum Deutschland und Reporter ohne Grenzen Deutschland hatten bereits mehrfach die Freilassung von Osman Kavala gefordert und auch an die Bundesregierung appelliert, sich bei bilateralen Verhandlungen dafür einzusetzen."Das ist jemand, der sein Privatvermögen für die Kultur- und die Zivilgesellschaft eingesetzt hat. Solche Leute verdienen eigentlich, einen Orden des Präsidenten zu erhalten. Denen sollte man Denkmäler bauen und Schulen nach ihnen benennen", erklärte Regula Venske, Präsidentin PEN Deutschland, in ARD.

Im Dezember verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Untersuchungshaft für Kavala scharf und forderte seine sofortige Freilassung. Obwohl dies für die Türkei als Mitglied des Europarats bindend ist, lehnten die Behörden Kavalas Freilassung ab. Bei den 15 Mitangeklagten handelte es sich Akademiker, Architekten und Schauspieler.

Die Gezi-Proteste hatten sich ursprünglich gegen die Bebauung eines Parks in der Nähe des Taksim-Platzes in Istanbul gerichtet. Sie entwickelten sich zu landesweiten Demonstrationen gegen die autoritäre Politik des damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan.

Kavala wurde unter anderem beschuldigt, die Proteste mit ausländischer Hilfe finanziert zu haben. Das EMGR hatte in seiner Entscheidung am 10. Dezember festgestellt, dass dafür keinerlei Beweise vorgelegt worden seien, die Inhaftierung vielmehr der Einschüchterung diene.

Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland hatte auch die Bundeskanzlerin Merkel aufgefordert, sich direkt beim Präsidenten Erdogan gemäß dem EGMR-Urteil für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Osman Kavala einzusetzen. Ebenso fordert das Bündnis die Freilassung des Schriftstellers Ahmet Altan und des Politikers und Autors Selahattin Demirtas, die trotz Proteste internationaler Juristen-Organisationen immer noch festgehalten werden. Die deutsche Bundesregierung sollte sich auf allen Ebenen für die Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen und auf die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in der Türkei drängen.

Osman Kavala hat sein Leben der Förderung von Zivilgesellschaft und Kultur in der Türkei gewidmet. In den vergangenen 30 Jahren hat er zahlreiche unabhängige Menschenrechtsorganisationen unterstützt und eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verlagen mitgegründet, unter anderem die Helsinki Citizens’ Assembly (jetzt genannt Citizens’ Assembly) zur Förderung der Menschenrechte, Anadolu Kültür - eine der größten Kulturstiftungen des Landes zur Förderung der kulturellen Verständigung in der Türkei - und den İletişim Verlag, der Literatur und Sachbücher veröffentlicht, die sich häufig mit den Tabuthemen der türkischen Gesellschaft auseinandersetzen.

Der Fall von Kavala und seinen Mitangeklagten ist nur ein Beispiel für das harte Vorgehen der türkischen Regierung gegen ihre Kritiker: Während des immer noch geltenden Ausnahmezustands seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 wurden etwa 1.500 Organisationen und Stiftungen geschlossen. Friedliche Proteste werden unterdrückt, wer sich kritisch über die Regierung äußert, muss damit rechnen, festgenommen zu werden; aktuell sitzen mehr als 130 Medienschaffende im Gefängnis. Seit Juli 2016 wurde knapp 130.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wegen angeblicher "Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen" gekündigt.

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/ndr/kavala100.html

 

Redakteure von "Cumhuriyet" erst mal freigelassen

Die Redakteure der oppositionellen türkischen Zeitung „Cumhuriyet“ Can Dündar und Erdem Gül sind am 25. Februar 2016 aus dem Gefängnis entlassen worden. Das türkische Verfassungsgericht erklärte die Inhaftierung für rechtswidrig. Beide saßen seit dem 26. November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, davon 40 Tage in Isolationshaft. Ihnen wird Spionage, Verbreitung von Staatsgeheimnissen und die Unterstützung einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Am 25. März soll Anklage erhoben werden. Bei einer Verurteilung drohen ihnen immer noch lebenslange Haftstrafen.

Dazu sprach M Online mit dju-Bundesvorstandsmitglied Joachim Legatis.

Auszug aus einem Interview mit Ömer Celik

Die dju Hessen unterstützt, zu seinem Verfahren und zu den Wahlen in der Türkei am 1. November 2015:

Wie ist der Stand des KCK-Verfahrens gegen Sie?

Celik: Rechtlich betrachtet werden die KCK-Verfahren gegen uns weiterhin fortgesetzt. Wir wurden lediglich wegen der veränderten politischen Situation und der Festnahme von zahlreichen Polizeichefs aufgrund des AKP-Gülen-Zwists auf freien Fuß gesetzt.

Unsere Klage vor dem Verfassungsgericht, in welcher wir fordern, dass die Verfahren gegen uns eingestellt werden, ist auch nach einem Jahr noch ohne Antwort geblieben. Sollten sich die politischen Bedingungen verschlechtern, ist es wahrscheinlich, dass wir in den KCK-Verfahren zu Haftstrafen verurteilt werden. Aber in der Türkei ist das eine Angelegenheit, die immer mit der gerade aktuellen politischen Atmosphäre im Land zu tun hat.

30. 10 2015

(Die KCK ist eine der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei nahestehende Gruppierung)

Zum Interview

 

Machtdemonstration des türkischen Sondergerichts

In der Halle mit der Atatürk-Büste an der holzvertäfelten Stirnseite könnte man auch Handballspiele austragen, aber im Saal des Gerichts von Diyarbakir geht es um viele Jahre Gefängnis für 145 in dichten Reihen sitzenden Männer und Frauen. Neben Politikerinnen und Politikern der kurdischen Partei BDP und zahlreichen Rechtsanwälten sitzen auch zwei Journalisten, vorgeführt aus dem Gefängnis, angeklagt wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der PKK-nahen Organisation KCK.

Die Machtdemonstration des türkischen Sondergerichts in der südosttürkischen Millionenstadt zeigt: Es ist gefährlich, sich für die kurdische Sache einzusetzen, jede legale Bestätigung kann schnell zu jahrelangen zermürbenden Gerichtsverfahren und hohe Haftstrafen führen. Tayip Temel von der Tageszeitung Azadiya Welat und Ahmed Birsin, Chef von Gün TV, haben ihre journalistische Arbeit gemacht. Das wird ihnen nun als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zum Vorwurf. Temel zeigte sich am Montag als ein freundlich winkender Mann im besten Alter. Die Gruppe der dicht gedrängt sitzenden Angeklagten ist umringt von einem Kordon der „Jandarma“, der Polizei. Was Temel erwartet, zeigt der Fall seines Kollegen Ozan Kilinc, der jüngst zu 138 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Wenn er binnen drei Jahren wieder „Straftaten“ begeht, also seine Arbeit als Journalist macht, wird er wieder in die Dreierzelle im Hochsicherheitsgefängnis gesteckt.

Zurück zu dem Prozess, der am Montag in Diyarbakir mit Anhörungen fortgesetzt wurde. Tayip Temel ist seit Oktober 2011 in Haft, Ahmed Birsin wurde bereits im April 2009 verhaftet, wie der Anwalt Temels, Sivan Cemil Özen, erläutert. Von den 145 Angeklagten wurden 97 aus den Zellen vorgeführt, das Gericht hat nur in wenigen Fällen von seinem Recht Gebrauch gemacht, Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Temels Anklage umfasst ausschließlich seine journalistische Tätigkeit, Teilnahme an militanten Aktionen sind nicht darunter. Er war bis zu seiner Verhaftung Chefredakteur von Azadiya Welat, einer kurdischsprachigen Tageszeitung mit Zentrale in Diyarbakir mitten im Siedlungsgebiet der kurdischen Bevölkerung. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter produzieren das Blatt mit einer Reichweite von 10.000 Exemplaren täglich. Die Anklage wirft Temel unter anderem vor, an einem Treffen mit einer kurdischen Kampfeinheit teilgenommen zu haben. Das zumindest behauptet ein Zeuge, dessen Identität nicht genannt wird. Zum selben Zeitpunkt war Temel aber in Diyarbakir und nicht im Nord-Irak, so sein Anwalt. Diese anonymen Zeugen sind ein Ärgernis für die Verteidigung, weil sie nicht vernommen werden können, ihre Identität kennen nur Polizei und Richter.

Temel wird vorgeworfen, dass einer seiner Artikel auf einer kurdischen Website im Ausland zweit-veröffentlicht wurde. Diese Seite ist in der Türkei verboten. Der Abdruck geschah zwar ohne sein Einverständnis, aber in der Anklage wird daraus eine Unterstützung von Terroristen. Die Anklage zitiert auch aus einem abgehörten Telefonat, in dem Temel gegenüber einem Mitarbeiter klagt, dass die Zeitung schlecht da steht, weil gerade zehn Journalisten festgenommen wurden.

In einem anderen Telefonat informierte ihn ein Mitarbeiter der Partei BDP, dass die Leichen einer abgefangenen kurdischen Kampfgruppe von der Polizei nicht frei gegeben würden. Temel verwies auf Mitarbeiter der Zeitung in der betreffenden Stadt Mardin, die über die Angelegenheit schreiben können. Laut Anklage ist ein solches Telefonat eine Unterstützung der verbotenen PKK. Temel hingegen verweist darauf, dass es normal ist, von Außenstehenden auf eine Story hingewiesen zu werden. Temel wird überdies vorgeworfen, dem vom türkischen Staat verbotenen Fernsehsender der kurdischen Diaspora, Rosh TV, ein Interview gegeben zu haben. Dabei wird das Interview vorgeworfen, nicht der  Inhalt.

Kaum nachvollziehbar ist der Vorwurf aus der Anklageschrift, von der kurdischen Partei BDP finanziert worden zu sein. Grundlage ist ein abgehörtes Telefonat: Ein Mitarbeiter aus der Stadt Van berichtet, dass die Stadtverwaltung, geführt von der BDP, Anzeigen aufgegeben und bezahlt hat. Temel sagte, er habe keine Einwände, wenn das Geld zur Bezahlung von Miete und Gehältern genutzt wird, wie Anwalt Özen berichtete. Daraus wird laut Anklage der Vorwurf, die Partei BDP unterstütze die Zeitung Azadiya Welat.

Temel soll laut Anklage eine Gruppe von pro-kurdischen Journalisten organisiert haben. Grundlage ist eine Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft, in der er gefragt wurde, ob er diesen und jenen Journalisten kennt. Er sagte, er kenne die genannten aus beruflichen Kontakten – das war der Beleg dafür, dass es eine auf ihn ausgerichtete Propaganda-Einheit gebe, die für die PKK und ihre Vorfeld-Organisation KCK arbeitet.

Fazit Özens: Tayip Temel hat als Journalist gearbeitet und das wirft ihm nun die Staatsanwaltschaft vor. Große Eile hat das Gericht dabei nicht, Temel wurde bislang noch nicht zu den Vorwürfen gegen ihn befragt, die Richter arbeiten die 145 Angeklagten der Reihe nach ab. Und Temel war noch nicht dran.

Zu den Vorwürfen gegen Ahmed Birsin, den ehemaligen Chef von Gün TV, sagte Anwalt Özen, dass die Anklage Zweifel hat, dass sich dieser Sender wirklich über Werbung finanziert hat. Bei Hausdurchsuchungen in Privaträumen und dem Büro sei nichts Belastendes gefunden worden. Später habe die Polizei einen USB-Stick mit Dateien präsentiert, die Birsin angelegt haben soll. Die Verteidigung machte geltend, dass sie beweisen kann, der Stick sei nicht von Birsin. Darauf hin habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, es handele sich um einen Irrtum, so Özen.

Die Anklageschrift umfasst laut einem der Verteidiger rund 7500 Seiten, die aktuelle Anhörung dauert bis Mitte Oktober.

 Joachim Legatis, 16. September 2013

 

Ömer Celik auf freiem Fuß - Der Prozess geht weiter

Der von der dju in Verdi betreute Journalist Ömer Celik ist am 19. Juni 2013 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er ist wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt, obwohl er nach Überzeugung der dju und der Europäischen Journalisten-Föderation nur seine Arbeit gemacht hat. Wir fordern die türkische Regierung und die Justiz auf, den Prozess gegen die Freiheit der Presse zu beenden und die Angeklagten freizulassen. Nach Angabe der türkischen Journalisten-Gewerkschaft sind noch 61 Journalistinnen und Journalisten in Haft.

Zum Prozess hat die kurdische Nachrichtenagentur Firat (ANF) zwei Meldungen herausgegeben:

 Prozess gegen Presse:  Zwei Freilassungen

Die fünfte Gerichtsverhandlung gegen 46 JournalistInnen, von denen 24 inhaftiert sind, ist beendet. Die Angeklagten wurden im Rahmen der sogenannten „KCK-Operationen“ verhaftet. Nun wurden zwei inhaftierte Journalisten, Ömer Celik und Selahattin Aslan, nach der fünften Gerichtsverhandlung freigesprochen. Die nächste Gerichtsverhandlung wurde auf den 25. September 2013 gelegt. (ANF, 19.06.2013, ISKU) 

KCK-Verfahren gegen Journalisten geht weiter

Der KCK-Prozess gegen insgesamt 46 JournalistInnen, von denen sich 24 weiterhin in Untersuchungshaft befinden, wurde am 18. Juni mit dem 5. Verhandlungstag fortgesetzt. An diesem Verhandlungstag sollten unter anderem die Angeklagten Haydar Tekin, Selahattin Aslan und Dilek Demiral ihre Verteidigungen vor dem 15. Strafgerichtshof von Istanbul vorgetragen. Tekin erklärte in seiner Verteidigung unter anderem, dass dieses Verfahren nicht bloß gegen sie als Journalistinnen und Journalisten sondern gegen die Presse- und Meinungsfreiheit an sich gerichtet ist. Deswegen werde dieses Gerichtsverfahren auch als „Verfahren gegen die freie Presse“ in die Geschichte eingehen. Zugleich könne das Verfahren nicht losgelöst von der kurdischen Frage betrachtet werden. Es sei auch der Verdienst der freien Presse, die trotz großer Opfer nie davon abgerückt sei, die kurdische Frage aus der Finsternis ans Licht der Öffentlichkeit gebracht zu haben, so Tekin. 
Nach Tekin sollte Selahattin Aslan seine Verteidigung vortragen. Er lehnte allerdings ab und gab an, die Legitimität des Gerichts nicht anzuerkennen. Er sei wegen seinen Gedanken angeklagt, und diese würden sich, ganz egal wie das Verfahren ausgehen möge, nicht ändern. Aslan erklärte, dass das Gericht seine kurdische Identität nicht akzeptiere. Das werde aus der Anklageschrift ersichtlich, in der ausschließlich von „vermeintlichen Kurden" die Rede ist. Aus diesem Grund lehne er seine Verteidigung vor dem Gericht ab. Anschließend erklärte die Angeklagte Demirel in ihrer Verteidigung ebenfalls, dass dieses Gericht gegen die Tradition der freien Presse gerichtet ist. Sollte das Gericht tatsächlich vorhaben, die freie Presse zu verurteilen, so erkläre sie sich selbst für schuldig, so Demirel. (ANF, 18.06.2013, ISKU)

 

Zur Lage der Journalisten im Gefängnis und der Pressefreiheit in der Türkei hat Ömer Celik (oben zu sehen auf der vierten Tafel von rechts) einen Brief geschrieben.

Brief von Ömer Celik, inhaftierter Journalist der Dicle-Nachrichtenagentur (DIHA):

An diejenigen jenseits der Mauern und Grenzen!

Auch wenn wir uns wegen der Grenzen, die uns trennen, nie begegnet sind, möchte ich an euch, meine Berufsgenossen, die ihr mit denselben Augen wie wir die Welt betrachtet, dieselben Leidenschaften in euch tragt und dasselbe Verantwortungsbewusstsein gegenüber eurer Arbeit empfindet, ein herzliches `Hallo` ausrichten. Ich kann nicht beurteilen, mit welcher Wärme euch dieses ‚Hallo‘ erreicht, das ich euch von hinter den Mauern und dem Stacheldraht zukommen lasse, aber ich bin davon überzeugt, dass eure Wärme hier Abhilfe leisten wird. Ich möchte mit Nachdruck betonen, dass allein euer Dasein für uns hier eine Unterstützung darstellt, der wir eine große Bedeutung beimessen.

Trotz der Repressionen, die die Herrschenden gegen uns einsetzen, trägt euer bedeutsames Interesse an unserer Situation dazu bei, dass die Distanz und alle Hindernisse zwischen euch und uns keinerlei Bedeutung mehr haben. Und dieser Erfolg ist allein euch zu verdanken. Dennoch kommen euch hinter den Mauer und Grenzen weiterhin wichtige Aufgaben zu. Auch wenn ich in diesem Brief nur meine Gedanken zu Papier gebracht habe, sollt ihr wissen, dass hierin auch die Worte und Gedanken aller inhaftierten Politiker, Frauenaktivistinnen, Akademiker, Gewerkschaftler, Rechtsanwälte, Schüler, Studierende und Jugendlicher zum Ausdruck kommen. Denn auch ihnen wird eine historische Ungerechtigkeit angetan und auch sie sehnen sich danach, dass ihre Stimmen gehört und sie nicht allein gelassen werden. Aufgrund unseres Widerstands gegen die grenzenlose Ungerechtigkeit, Unfreiheit und Ausbeutung haben die Herrschenden nach und nach hinter Gittern gebracht. Mit unseren Festnahmen haben sie sich zugleich auch das Ziel gesetzt, die restliche Gesellschaft einzuschüchtern, damit diese nicht mehr ihre Gedanken formuliert. (…) Die Antwort auf die Frage „wann und wie sind wir in solch eine Situation geraten?“ haben wir leider nicht. Denn wir sehen, dass wir immer noch mit derselben Hölle des Mittelalters konfrontiert sind, die wir aus den Büchern kennen. Immer  noch sind dieselben Tyrannen am Werk und immer noch brennt dasselbe Feuer. Das einzige, was sich von den Morden von Gestern unterscheidet, ist, dass die Särge heute lebendig gefüllt in die Zellen der Gefängnisse geschmissen werden. Und dann wird  noch gesagt, wir sollten uns doch eigentlich glücklich schätzen, dass wir am „Leben“ sind. Wie  unverschämt von den Machtbesessenen, dass sie uns vorschreiben wollen, wir könnten glücklich sein, weil wir ja früher ermordet wurden, während wir heute lebend festgenommen werden. Deshalb wird uns auch noch vorgeworfen, wir würden sündigen, weil wir uns nicht nur gegen die Ketten an unseren Händen und Füßen wehren, sondern auch gegen die Ketten, die sie versuchen unserem Geiste anzulegen.

Unter diesen Bedingungen wird von uns erwartet, wir sollten uns juristisch verteidigen, während das Beil des Henkers bereits über unseren Köpfen schwebt. Bevor man von einer Verteidigung spricht, sollte man sich zunächst einmal die Beschuldigungen anschauen. Ich glaube, dass ich auf diesem Wege auch den Inhalt meiner Verfahrensakte zu Wort bringen kann. Der gegen mich erhobene  Vorwurf der „Mitgliedschaft in der Organisation“ basiert auf 17 Telefongesprächen, die allesamt zum Zwecke der Informationsbeschaffung im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit geführt wurden. Außerdem basiert der Vorwurf auf sechs schriftlichen Nachrichten, die Aussagen eines „geheimen Zeugen“, auf Fotos, die ich im Rahmen meiner Arbeit gemacht habe. All diese Tätigkeiten genauso wie eine angebliche Auslandsreise werden als „Aktivitäten für die Organisation“ gewertet. Das alles ist die Grundlage dafür, dass ich seit nunmehr 15 Monaten in Untersuchungshaft sitze. Und bei diesem Justizsystem ist auch nicht abzusehen, wie das Ganze ausgehen wird. Unter den Telefongesprächen, die mir zum Vorwurf gemacht werden, ist auch eines, welches ich im Auftrag eines Fernsehsenders nach einem Erdbeben geführt habe, um seine Folgen zu bewerten. Selbst dieses Gespräch wird mir zum Vorwurf gemacht. Ich hätte mit diesem telefonischen Bericht, bei dem ich auf die unzureichende Hilfe nach der Katastrophe aufmerksam gemacht habe, bezweckt, die Bevölkerung gegen den Staat aufzuhetzen und dies sei das eigentliche Ziel der „Organisation“. Während heute selbst Staatsvertreter offen zugeben, dass die Nothilfe nach dem Erdbeben unzureichend waren, wird gegen mich solch ein Vorwurf konstruiert. Die Vorwürfe, die sich auf die von mir verfassten Nachrichten beziehen, sind noch absurder. So stellt der Vorwurf, dass ich einen Brief des bis vor kurzem inhaftierten Schriftstellers Ragip Zarakoglu aus dem Gefängnis als journalistischen Artikel herausgegeben habe, eine meiner größten „Sünden“ dar.  Andere Beispiele sind ein Artikel, in dem ich aus dem rührenden Brief eines Mädchens zitiere, das seine Mutter bei dem Erdbeben verloren hat, oder eine Reportage über den Vorsitzenden eines Vereins, der eine [religiöse oder ethnische] Minderheit in der Türkei vertritt. Der Vorwurf einer Auslandsreise hingegen stellt schon allein einen interessanten Fall dar. Denn weder verfüge ich über einen gültigen Reisepass noch habe ich einen beantragt. Es ist nicht schwer zu erraten, was passiert, wenn dieser Reisepass, den es nicht gibt, auf einmal doch auftaucht.

Vor diesem Hintergrund wird ersichtlich, dass es nicht schwer ist.  irgendwelche Vorwürfe zu konstruieren. Umso schwerer wird es allerdings, wenn es darum geht, sich gegen sie zu verteidigen. Und das auch deswegen, weil mir in den 15 Monaten, die ich nun in Haft bin, noch nicht einmal die Gelegenheit gegeben wurde, mich gegen diese absurden Vorwürfe zu verteidigen. Genauso ergeht es auch meinen 46 Berufsgenossen hinter Gittern.

Anhand meines Schicksals habt ihr ein Beispiel vor Augen geführt bekommen, wie es zum einen um die Justiz in der Türkei steht und zum anderen, wie die Rahmenbedingungen für journalistische Arbeit in diesem Land aussehen. Jeder Interessierte wird dies in all seiner Klarheit erkennen können. Aber trotz der Ungerechtigkeiten und des Leides, das uns wiederfährt, wissen wir auch, dass nach der finstersten Zeit die Sonne von Neuem aufgehen wird. Und eure Aufgabe, meine ehrenwerten Freunde, ist es, diese Hoffnung ins uns immer wieder zum Erblühen zu bringen.

Auch wenn wir uns auf unterschiedlichen Seiten der Mauern und Grenzen befinden, tragen wir dieselben Hoffnungen.

Hochachtungsvoll

Ömer Celik

Kocaeli F-Typ Gefängnis No.2

 

Und hier der Bericht von Joachim Legatis über den Prozess gegen die Journalistinnen und Journalisten in Silivri.

Auch für Schwerkranke keine Schonung im größten Journalisten-Prozess

Er lacht nur kurz, der Rechtsanwalt Ramazan Demir, wenn man ihn fragt, weshalb diese 46 Journalisten und Verlagsangestellten vor den Schranken des Sondergerichts in der Türkei stehen: „Weil sie nicht die rosarote Brille aufgesetzt haben, wenn sie über dieses Land schreiben.“

Seit 22. April 2013 läuft die vierte Runde der Verhandlungen vor einem Istanbuler Sondergericht, der größte Prozess gegen Journalisten in Europa. Artikel über Erdbebenopfer in einer ländlichen Provinz oder Gespräche über die Finanzprobleme einer Zeitung werden ihnen als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Dafür sitzen 26 der Anklagten seit eineinhalb Jahren im Gefängnis, manche sind daran erkrankt, so wie Turabi Kisin. Der 40-jährige Journalist der kurdischen Zeitung Özgür Gündem hat eine schwere Nierenerkrankung, wie seine Angehörigen der Beobachtergruppe aus Deutschland und Belgien vor dem geduckten Gerichtsgebäude sagten. Trotz großer gesundheitlicher Probleme wird eine Behandlung außerhalb des Hochsicherheitsgefängnisses Kandira von den Behörden abgelehnt, meinte seine Tante verzweifelt.

Für die Freilassung Kisins, Ömer Celiks und der anderen Inhaftierten sowie ein Ende des Prozesses gegen die Meinungsfreiheit tritt in der Türkei die Plattform „Freiheit für Journalisten“ ein. Mit einer Delegation dieses Zusammenschlusses von 93 Journalisten-Organisationen nahmen am ersten Verhandlungstag zwei belgische Abgeordnete und ein Mitglied des Senats des französischsprachigen Parlaments der Region Brüssel, Vertreter der Deutschen Journalisten Union (dju in Verdi) und von Reporter ohne Grenzen teil. Dafür mussten sie wie auch die Medienvertreter und Angehörigen rund 70 Kilometer von der Großstadt zum Gefängnis-Komplex Silivri zurücklegen. Der Prozessort soll Besucher von der Teilnahme abschrecken, meinten denn auch Angehörige. Die Besucher zeigten sich schockiert über die Verfolgung von Journalisten, das sei ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit und in einem demokratischen Staat unmöglich.

Das Gerichtsgebäude ist ein einstöckiger Bau zwischen den Wohnblöcken und Kinderspielplätzen für die Familien der Wärter und den langgestreckten Zellenblocks für rund 10000 Gefangene. Die Besucher hörten das Verlesen von Abschnitten aus der 800 Seiten starken Anklageschrift.

Da wurde dem Buchhalter der kurdischen Tageszeitung Azadiya Welat vorgeworfen, er habe bei Telefonaten über Auslieferungsschwierigkeiten gesprochen. Weil die Zeitung Teil der Organisation KCK sei, habe er so eine terroristische Vereinigung unterstützt. Die KCK gilt dem Staat als Stadtorganisation der verbotenen PKK. Bei einem anderen abgehörten Telefonat hat der Zeitungsmitarbeiter über ausbleibende Miete für ein Gebäude gesprochen, in dem laut Anklage Bombenbauer gewirkt haben sollen. Beweise für die direkte Verbindung zu Terror-Organisationen wurden keine genannt.

Das deckt sich mit der Einschätzung der Europäischen Journalisten-Gewerkschaft, dass beim „KCK-Prozess“ an der oppositionellen kurdischen Minderheit ein Exempel statuiert werden soll.So verweist der Anwalt Izzet Kilic darauf, das sein Mandant Ömer Celik nur aufgrund seiner Artikel angeklagt ist. Er habe nur News verbreitet, wie es sein Job war und dabei einen Schwerpunkt auf kurdische Themen gelegt. „Er ist angeklagt, weil er versuchte, die türkische Gesellschaft über die Lage der Kurden im Land zu informieren.“ Der junge Journalist der Nachrichtenagentur Diha habe keine kriminelle Tat begangen, sondern unter permanenter Überwachung durch die Polizei Fotos bei Pressegesprächen gemacht und Texte verfasst. Für Celik hat die hessische dju eine Patenschaft übernommen, Anlass für die Prozessbeobachtung durch einen Vertreter des Bundesvorstands.

Die Prozessbeobachtung über die vier bisherigen Prozessabschnitte hinweg hat nach Einschätzung von türkischen Gewerkschaftern zumindest einen Fortschritt gebracht. Den kurdischen Angeklagten wird es nicht mehr verwehrt, in ihrer Muttersprache bei Gericht auszusagen, das war bislang verboten. Wer das für eine Kleinigkeit hält, irrt. Das sprachliche Bekenntnis zur eigenen Kultur ist für die Angeklagten eine zentrale Forderung und ebenso beharrlich hatte das Gericht eben dies abgelehnt.

Nun hoffen die Angehörigen zumindest auf die Freilassung der Inhaftierten für die Dauer des Verfahrens. Darüber entscheiden die Richter am Ende der Verhandlungswoche. Vor zwei Monaten kam so Zuhal Tekiner nach 14 Monaten Haft im Gefängnis von Bekirköy auf freien Fuß, natürlich unter Auflagen. Die junge Journalistin der Agentur Diha hat aber stets die Drohung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe vor Augen.

Während Ömer Celiks Mutter als einzigen Grund für die Inhaftierung ihres Sohnes darin sieht, „dass er Kurde ist“, meint Anwalt Demir, dass mit solchen Verfahren auch generell die kritische Öffentlichkeit im Land unter Druck gesetzt wird. Es werde Kritiker der Erdogan-Regierung gezeigt, wie bei aufmüpfigem Verhalten mit ihnen umgegangen wird. Die Regierung „kann keine Opposition hinnehmen“, die an dem nach außen verbreiteten Bild der „tollen Demokratie und der erfolgreichen Wirtschaft“ kratzt.

Beim KCK-Prozess werden kurdische Journalisten und Medienmitarbeiter verfolgt. Sie hätten in ihrer Berichterstattung lange über Schritte zu einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage in der Türkei geschrieben. Das seien Themen, für die Kollegen der angepassten Medien in Zeiten der Regierungsgespräche mit PKK-Chef Öcalan gefeiert würden, die sich bislang an die offenen Widersprüche der türkischen Realität nicht getraut haben. 

Joachim Legatis, 22. April 2013

 

Großverfahren gegen Journalisten in der Türkei fortgesetzt

Prozess im Gefängnis in Silivri - ver.di- und EJF-Vertreter als Beobachter dabei

Anfang Februar 2013 gab es Teil 3 des Großverfahrens gegen 46 türkische Kolleginnen und Kollegen vor einem Sondergericht in der Türkei. Die negative Botschaft: Das Verfahren wird weitergeführt, den KollegInnen drohen mehrjährige Haftstrafen für teilweise absurde "Taten". Die positive: Sechs von ihnen sind aus der Haft entlassen  worden, sie können das Verfahren auf freiem Fuß erdulden. An dem Prozess nahmen auch Verdi-Kollegen und Arne König, Vorsitzender  der EJF, teil. Hier Arne Königs Bericht nach dem Prozessbesuch im Februar 2013.

>> Am 4. Februar nahmen für die Europäische Journalisten Föderation deren Vorsitzender Arne König und der Vorsitzende der Türkischen Journalisten-Gewerkschaft TGS, Ercan Ipekci, am Gerichtsverfahren gegen 46 Journalisten und Medienbeschäftigte im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul teil. Die Journalisten sind angeklagt, Mitglieder oder Unterstützer der KCK zu sein, die als so genannte "Stadt-Organisation" der illegalen und bewaffneten PKK (Kurdische Arbeiterpartei) angesehen wird.

„Es war schockierend für uns festzustellen, dass normale journalistische Arbeit als illegal und terroristische Aktivität angesehen werden kann“, sagte EJF-Vorsitzender Arne König. Die Verhandlung war auf eine ganze Woche angesetzt, wobei der Ankläger die Beweise vortrug, die in eine 800-seitige Anklageschrift eingeflossen sind.

Unter Verwendung von abgehörten Telefonaten behauptet der Ankläger zum Beispiel, dass Ömer Celik, Redakteur der Nachrichtenagentur „Dicle“, der KCK und der PKK nahe stehe und seine journalistische Arbeit dazu nutze, um terroristische Aktivitäten zu verschleiern. Allerdings spricht sich der Angeklagte in den aufgezeichneten Gesprächen dafür aus, dass Entscheidung über die Berichterstattung zu politischen Themen in einer Redakteursversammlung getroffen werden müssen.

„Wenn alle Gespräche dieser Art in einer Nachrichtenredaktion als Vorbereitung von terroristischen Aktivitäten gelten, dann gäbe es mehrere 100.000 Terroristen in ganz Europa“, sagte Arne König mit Verweis auf die über 300.000 Journalisten, die der EJF angehören.

Die EJF hat von Anfang an versucht, die Gerichtsverfahren gegen türkische Journalisten zu verfolgen. Gegenwärtig stehen rund 75 von ihnen vor Gericht, das ist weniger als die 100, die im vergangenen Jahr hinter Gitter waren, als die Verfolgung von Medienmitarbeitern ihren Höhepunkt erlebte.

„Aber wir sehen keine echte Verhaltensänderung bei den türkischen Verantwortlichen“, sagte Ercan Ipekci. Im Gegenteil: In der Woche vor der Verhandlungsrunde gab es eine große Operation gegen die Rechtsanwälte der angeklagten Journalisten. Dabei wurden mehrere Rechtsanwälte und sechs weitere Journalisten verhaftet und angeklagt, Mitglieder einer illegalen terroristischen Organisation (DHKP-C) zu sein.

Die EJF warnt vor neuen Gefahren durch einen Gesetzentwurf an das Parlament, wonach es türkischen Organisationen und Personen verboten werden soll, finanzielle Unterstützung durch ausländische Quellen anzunehmen.

Die EJF und die TGS rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, dabei zu helfen, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in der Türkei zu beenden.<<

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Fortsetzung des Prozesses gegen 44 Journalisten in Istanbul - Verlegung in eine Kleinstadt

Es ist ein sonniger Wintertag in der türkischen Stadt Silivri, einem Küstenort etwa 80 km entfernt von Istanbul. Den meisten Bewohnern der Großstadt ist er vor allem als willkommener Ausflugsort für einen Tag am Strand bekannt. Doch nur wenige Kilometer vom Stadtzentrum entfernt wurde am heutigen Montag der Prozess gegen 44 überwiegend kurdische Journalisten fortgesetzt. 38 von ihnen befinden sich seit Monaten in Haft. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Organisation zu sein. Es handelt sich dabei um die KCK, den zivilen Arm der Arbeiterpartei Kurdistands (PKK). Überschattet wird der Prozess, der Mitte September vertagt wurde, vom Hungerstreik der Inhaftierten.

Der erste von fünf angesetzten Prozesstagen endete jedoch sehr schnell. Das Gericht kam nicht über die Überprüfung der Anwesenheit hinaus. Wie auch zu Beginn des Prozesses antworteten die Angeklagten mit „Ez li virim“, „Ich bin hier“ auf kurdisch. Und ebenso wie zu Prozessbeginn tat Richter Ali Alçık so, als habe er das nicht bemerkt. Auch ihre Adresse gaben die meisten Angeklagten in ihrer Muttersprache an. Manche von ihnen sagten jedoch statt dessen „Ez weger daxwazim“, „Ich möchte einen Übersetzer“. Auch hier reagierte der Richter mit den Worten „Das ist Ihre Adresse. Setzen Sie sich.“ Er ließ sich scheinbar durch nichts von der vorgesehenen Prozedur abbringen.

Als der Angeklagte Kenan Kırkaya sich jedoch erhob und ankündigte, er wolle zum Hungerstreik Stellung nehmen, verweigerte Alçık ihm das Wort. Dieses Thema habe mit dem Prozess nichts zu tun.

In der Türkei befinden sich zur Zeit mehrere Tausend inhaftierter Kurden im Hungerstreik. Um ihren Forderungen nach dem Recht auf Ausbildung und Verteidigung vor Gericht in Kurdisch und dem Ende der Isolationshaft des PKK-Führers Abdullah Öcalan Nachdruck zu verleihen, traten sie am 12. September in den Hungerstreik. Einige von ihnen haben seit über 60 Tagen keine Nahrung zu sich genommen. Viele weitere Inhaftierte schlossen sich in den letzten Wochen dem Streik an.

Kırkaya bestand im Gerichtssaal darauf sich zur Sache zu äußern. Als andere Angeklagte in in der Diskussion mit dem Richter unterstützten, drohte dieser, Kırkaya aus dem Saal bringen zu lassen. Daraufhin erhoben sich alle Angeklagten und erklärten, sie werden den Raum gemeinsam verlassen. Der Richter reagierte darauf mit einer Unterbrechung der Verhandlung für 15 Minuten und einer Räumung des gesamten Gerichtssaales. Unter dem Applaus der Zuschauer verließen die Angeklagten den Raum.

Damit war der öffentliche Teil der Verhandlung für diesen Tag jedoch beendet. Das Gericht erklärte, aufgrund des Protestes im Publikum sei dieses nun im Saal nicht mehr zugelassen. Die Anwälte protestierten, die Angeklagten weigerten sich, unter diesen Umständen zurückzukehren. Letztendlich verließen auch die Anwälte das Gericht als Zeichen des Protestes. Dieses setzte die Verhandlung alleine fort.

„Im Gerichtssaal sind keine Anwälte, keine Angeklagten und keine Zuschauer, nur der Richter und die Staatsanwaltschaft. Und die lesen sich die Anklageschrift jetzt selber vor“, erklärte Eren Keskin, eine der Anwältinnen. Sie erklärt, alle 38 inhaftierten Angeklagten seien im Hungerstreik, fünf von Ihnen schon seit dem ersten Tag. Ihnen gehe es dementsprechend schlecht, sie hätten sehr stark abgenommen. Als ihre Mandanten sich vor Gericht erklären wollten, sei Ihnen dieses Recht abgesprochen worden. In diesem Verfahren gehe es um Journalisten, aber in der Türkei würden Kurden aller Professionen kriminalisiert. „Die kurdischen Rechte sind seit der Gründung der Republik außer Kraft“, so Keskin.

Pervin Bulda, Abgeordnete der pro-kurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) erklärte, die Forderungen der Angeklagten seien alle angemessen, die Türkei würde den Menschen aber keine Möglichkeit bieten, dafür einzutreten. Damit werde gegen die Prinzipien des Rechtsstaates verstoßen. Man müsse den Weg bereiten für Veränderung, hin zu Frieden, Demokratie und Menschenrechten. Auch Bulda verurteilt die Entscheidung des Gerichts: „Im Gerichtssaal wird ein Theater aufgeführt, aber ohne Publikum, ohne die Anwälte, und ohne die Angeklagten.“

Unter den Beobachtern des Prozesses war auch Belma Yıldıztaş mit ihrer sechs Monate alten Tochter Zerya Zin. Ihr Mann, der 30-jährige İsmail Yıldız, ist einer der Angeklagten. Die Vorwürfe gegen ihn beruhen – wie so viele andere auch – auf rechtswidrig aufgezeichneten Telefonaten, abgefangenen Emails und widersprüchlichen anonymisierten Zeugenaussagen. Angeblich sei er der Presseverantwortliche der Terrororganisation gewesen. Als freier Journalist hatte Yıldız für verschiedene Zeitungen berichtet, darunter auch die in der Türkei verbotene Fırat News Agency, die ihren Sitz in den Niederlanden hat.

„Der Staat weiß nicht, was er tun soll“, erklärte Belma. „Deswegen wird der Prozess immer weiter hinausgezögert und verlängert. Solange der Staat keine Entscheidung trifft, können wir nur warten.“ Seit Dezember letzten Jahres sei ihr Mann im Gefängnis. Die Geburt seines Kindes habe er nicht miterlebt. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu 12 Jahre Haft.

Seit einer Woche befindet auch Yıldız sich im Hungerstreik. Seine Frau lehnt diese Form des Protests kategorisch ab. Sie erklärte außerdem, ihr Mann und viele andere hätten sich aus Solidarität angeschlossen. „Die meisten von ihnen streiken nicht dauerhaft. Sie hungern für etwa zehn Tage, dann machen sie eine kurze Pause.“ Um Yıldız’ Gesundheit sei sie deswegen nicht besorgt.

Anders ist die Lage der Hungerstreikenden, die seit über 60 Tagen die Nahrungsaufnahme verweigern. In der Stadt Siirt im Südosten der Türkei sind heute die ersten vier Streikenden in den Krankenhaustrakt des Gefängnisses verlegt worden. Sie waren zu schwach, um mit ihren Anwälten zu sprechen.

Fethi Bozçalı ist Vorstandsmitglied der türkischen Ärztekammer. Sie wollen eine Gruppe von Ärzten in die Gefängnisse schicken, um die Gefangenen zu betreuen. Seit einem Monat versuchen sie schon, die Erlaubnis dafür zu bekommen. Bisher ohne Erfolg. „Man schickt uns vom Justizministerium zum Oberstaatsanwalt zum Gefängnis und wieder zurück “, so Bozçalı. “Wir sprechen uns für das Recht auf Leben aus, wir wollen wegen des Hungerstreiks keine Menschen sterben sehen. Was wir wollen sind Lösungen, keine Toten.”

144 Hungerstreiktote habe es in der Türkei seit den 1980ern gegeben. Er selbst war bei den Streiks 1996 und 2000 als Arzt bei den Hungernden. Ihm zufolge ist es schwer, die mögliche Höchstdauer eines solchen Protests in Tagen zu fassen. „Ich habe schon Menschen nach dem 50. Tag sterben sehen. Vielmehr wird die Situation kritisch, wenn die Streikenden 15 Prozent ihres ursprünglichen Körpergewichts verloren haben.“

Ob die Ärzte in die Gefängnisse dürfen, ist immer noch unklar. Bozçalı ist besorgt. „Ich habe Menschen in meinen Händen sterben sehen. Aber dieses Mal ist es anders. Dieses Mal lassen sie niemanden hinein.“

Dinah Riese

Auftakt in Istanbul:

Für journalistische Arbeit drohen Jahre der Haft

Ein stramm gefüllter Gerichtssaal, Polizei in Kampfmontur vor dem Gerichtsturm und überraschend viele Angeklagte: Der Prozess gegen 44 Journalistinnen und Journalisten sowie Verlagsmitarbeiter in Istanbul ist schon etwas anders. 35 Männer und Frauen wurden aus der Haft vorgeführt, neun sind zu dem Termin aus der relativen Freiheit gekommen. Darunter ist auch Ömer Celik, der Kollege der Nachrichtenagentur DIHA, für den die hessische dju eine Patenschaft übernommen hat. Seine Schwester sagte, es geht ihm gut und er ist guten Mutes. Das hat er auch nötig, schließlich drohen ihm mehrere Jahre Haft, weil er seiner Arbeit nachgegangen ist.

Vor dem Gericht treffen wir Fernsehteams und bekannte Beobachter wie den erst kürzlich freigelassenen Ahmed Sik und die Juristin Professorin Dr. Büsra Ersanli sowie viele Angehörige der Angeklagten. Vielleicht wirkt die Anwesenheit von internationalen Bebachtern etwas pazifisierend: Als die vorwiegend kurdische Menschenmenge auf das Gericht zugeht und lautstark Slogans für die Meinungsfreiheit skandiert, bleiben die gut 100 Polizisten ruhig.

Erster Eindruck im Justizpalast Istanbul: Kathedrale der Macht, hohe Steinfassade, ehrfurchtgebietende Halle nach dem gründlichen Sicherheitscheck. Zweiter Eindruck: Zermürbung. Man kommt nicht in den Flur vor dem Gerichtssaal, wenn man nicht zwei weitere Sicherheitsschleusen durchmessen hat. Im Saal gibt es dann nicht einmal genug Stühle für die Verteidiger – es sind rund 50. Der Vorsitzende Richter reagiert ungnädig, als die Anwälte sich weigern, im Zuschauerraum Platz zu nehmen. Er lässt die Angeklagten wieder herausschaffen, die Verhandlung wird für eineinhalb Stunden unterbrochen.

Als es dann endlich losgeht, verliest ein Verteidiger vor dem pickepackevollen Zuschauerraum ein Statement gegen die Sondergerichtsbarkeit, der kurdische Angeklagte ausgesetzt sind. Nachher weigert sich der Richter, Statements der Angeklagten auf kurdisch anzuhören. Das kommentiert eine (Türkisch sprechende) Journalistin mit dem Vorwurf, dass im Kern des Problems die Weigerung des türkischen Staats steht, den Menschen ihre Muttersprache zu lassen.

Es ist schwer, nur für Menschenrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung einzutreten, ohne die spezifische Unterdrückung kurdischer Demokraten anzusprechen.

Joachim Legatis, 10.9.2012

Zweiter Prozesstag:

Stift und Papier als “Waffe” gegen den Staat

Er gehört sicher zu den rund 70.000 Menschen in der Türkei, an deren Telefon auch der Geheimdienst hängt und er kennt die “Schere ım Kopf“ beı seinen Kollegen: Ercan Ipekci, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft TGS. Eıne freie Berıchtserstattung in dem Land am südöstlichen Rand der Europäischen Union sieht er nicht. Dıe herrschende Partei AKP hat es in den vergangenen zehn Jahren geschafft, die etwa 90 Prozent der türkischen Medien unter ihre Kontrolle zu bringen, so türkische Journalisten.

Und der laufende Prozess gegen 44 kurdische Journalistinnen und Journalisten sowie Verlagsmıtarbeiter in Istanbul ist für Ipekci der nächste Schritt zur Konsolidierung der Macht. Die verbleibenden Kritiker sollen an den Rand gedrängt und eingeschüchtert werden. Dıe großen Medienhäuser, so die AKP-nahe Zaman, aber auch unabhängige Blätter wie Hürriyet stehen unter massivem Druck der Regierung. Die grossen Unternehmen (z. B. Dogan), die mıt ihnen verbunden sind, brauchen die Unterstützung des Staats, um wirtschaftlich bestehen zu können. Zudem hat die AKP es geschafft, ihr genehme Journalisten zu Chefredakteuren zu machen. Dıe Folge: Journalisten, dıe kritisch über die Regierung Erdoğan schreiben oder der kurdischen Seite angehören, verlieren ihren Job.

So ist es kein Wunder, dass die großen Medien in der Türkei keine Zeile über den Massenprozess gegen Journalisten verlieren. 44 Medienschaffende stehen vor Gericht, weil sie ihren Job gemacht haben: Artikel recherchieren und schreiben, Rechnungen erstellen, Fotos machen. Bei keinem wurden Waffen gefunden, Stift und Papier reichten, um sie in Haft zu nehmen. Ihnen drohen Haftstrafen von vielen Jahren, manche Kollegen sind dafür neuneinhalb Jahre hinter Gitter gewandert.

Die Lage für Linke und Kurden ist so erdrückend, dass Gewerkschafter wie Ipekci, Parlamentarierinnen wie Mülkiye Birtane und Sebahat Tuncel oder die Pädagogik-Professorin Fatma Gök überaus froh über internationale Beobachtung der laufenden Prozesse sınd. Ausländische Beobachter wie eine deutsche Delegation mıt dem Linken-Parlamentarier Willi van Ooyen, dem Völkerrechter Professor Dr. Norman Paech und Vertretern vom Bundesvorstand und vom Münchner Ortsvorstand der Journalistengewerkschaft dju in verdi sollen die Öffentlichkeit in den für die Türkei so wichtigen Staaten Europas über die zunehmend schlimmer werdende Lage der Oppositionellen in dem Land zwischen Europa und Asien informieren.

Nur mit Druck von aussen, so die Oppositionellen, kann der Weg der Türkei ın eine offene Diktatur verhindert werden. Es gebe den Angeklagten Mut, wenn eine Beobachtergruppe aus Deutschland extra anreist und im Gerichtssaal sitzt. Dazu trägt auch die Kampagne der Europäischen Journalisten-Föderation bei, wonach Journalisten-Gewerkschaften aus ganz Europa Patenschaften für einen der inhaftierten türkischen Kollegen übernommen haben.

Inzwischen schließen sich Kritiker der AKP-Regierung zusammen. Sie haben die "Demokratische Plattform" gegründet. Da arbeiten die kurdische Partei BDP, linke Gruppierungen und Gruppen von Minderheiten wie Alewiten und Armenier zusammen.

Joachim Legatis, 11.9.2012

Ebru und Remzıye Celik, Schwester und Mutter des inhaftierten Journalisten Ömer Celik mıt Anwalt Izzet Kilic

 

Dritter Gerichtstag:

Kurzer Prozess um türkische Journalisten

Ömer Celik muss weiter ın Haft bleiben, der von der  dju in verdi adoptierte Journalist aus Istanbul ist auch am drıtten Verhandlungstag nicht auf freien Fuß gesetzt worden.  Aus Protest gegen den Ausschluss der  Öffentlichkeit  haben  die Verteidiger von 44 angeklagten Journalisten am Istanbuler Sondergericht den Saal  verlassen und damıt den Prozess für dıesen dritten Prozesstag ım stickigen Raum beendet. Damıt ging dıe erste Etappe eınes Großprozesses gegen Medıenschaffende mit einem Knall und einer improvisierten Pressekonferenz auf den Stufen des Gerichts zu Ende.

Zur Zeit sınd in dem Staat zwıschen Europa und Asien rund 90 Journalisten in Haft, etwa 100 angeklagt. Für “Reporter ohne Grenzen” rangiert die Türkei damit auf Platz 148 (von 179) in der Liste der Pressefreiheit. Am  Montag hatte das Verfahren gegen 44 Mitarbeiter von Zeitungen, Zeitschriften und einer Nachrichtenagentur begonnen. 36 von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen drohen lange Haftstrafen dafür, dass sie ihren Job gewissenhaft ausgeübt haben.

Sie sollen laut Anklage eine terroristische Organisation unterstützt haben, wie der Anwalt Ramazan Demir erläuterte. Laut Anklage seien sıe Mitglieder und  Führungskraefte der KCK, einer kurdischen Gruppe, die mit der PKK zusammenarbeitet. Beweise sind Artikel und abgehörte Telefonate sowıe Aussagen von Zeugen, die nur Polizei und  Richtern bekannt sind. Diese anonymen Zeugen können also nicht in der Verhandlung angehört werden, wogegen die Verteidıgung scharf protestiert hat  -  schon weil sie von erfundenen Anschuldigungen  ausgeht. Demir und seine Kollegen, darunter die bekannte Anwältin Eren Keskin, halten den Prozess für eınen Versuch der Regierung Erdogan, die kurdische Presse zu zerschlagen. Vorgeworfen werden den Journalisten Artikel und Fotos, die zum Alltagsgeschäft der Medien gehören, ihre “ Waffen” waren Stıft und Papier.

So verweist der Anwalt Izzet Kilic  auf eıne Liste von Artikeln von seinem Mandanten Ömer Celik, die der Anklaeger säuberlich auflistet und ohne Begründung als Beleg für Terror-Propaganda nimmt:  sachliche Agenturtexte über schlechtes Management des Provinzgouverneurs von Van nach eınem  Erdbeben oder über das Besuchsverbot für PKK-Chef Öcalan. Für den  27-jährigen Agentur-Reporter haben  übrıgens hessische Journalisten  eıne Patenschaft übernommen. Seıne Schwester Ebru sagte am Rande des Prozesses, dass es ihm trotz der deprimierenden Haftbedıngungen relativ gut gehe. Dıe Familienangehörigen und die KollegInnen  der Agentur Dıcle sowie der Tageszeitung Özgür Gündem freuten sich über dıe Teilnahme einer Beobachtergruppe mit dem Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, dem Linken-Landtagsabgeordneten Willi van Ooyen aus Hessen und Vertretern der dju.

Eıne vermeintliche Lappalie löste nun den Abbruch des ersten Verhandlungsblocks aus: Dıe Anwälte protestıerten gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Angeklagten banden sich schwarze Bänder um den Mund, weil sie vor Gerıcht nicht kurdisch sprechen dürfen. Darauf hin ließ der vorsıtzende Rıchter den Saal räumen und vertagte dıe Verhandlung. Damıt unterblieb auch die sonst üblıche Prozedur, wenigstens einige der Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die meisten Journalısten sınd seit 20. Dezember vergangenen Jahres in Haft. Ömer Celik und zwei Kollegen bleiben also bis auf weiteres in ihrer 44-Quadratmeter-Zelle im Isolationsgefaengnis Kandira.

Joachim Legatis, 12.9.2012

  Deutsche Delegation fordert: "Presse- und Meinungsfreiheit gewährleisten - Inhaftierte JournalistInnen freilassen!"

Journalistinnen und Journalisten, Politiker und Stiftungsvertreter aus Deutschland reisten nach Istanbul, um an dem Prozessauftakt gegen inhaftierte Kolleginnen und Kollegen in der Türkei als Prozessbeobachter teilzunehmen. Die Delegation besteht aus: Professor Dr. Norman Paech, Willi van Ooyen (Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag), Jürgen Reents (Chefredakteur der Tageszeitung Neues Deutschland), Joachim Legatis (Mitglied des Bundesvorstandes der dju in ver.di), Christoph Nitz (LiMA-Vorstand), Wolfgang Kanz (FreundInnenkreis Andrea Wolf), Murat Cakir (Rosa Luxemburg Stiftung Hessen) sowie die JournalistInnen Edgar Auth, Dinah Riese, Benjamin Hiller, und Michael Backmund (Mitglied im Ortsvorstand der dju in ver.di, München). Die Delegation wird auch Gespräche mit Gewerkschaften, Gewerkschaftskonföderationen, zivilen Verbänden, Journalisten, Menschenrechtlern, Abgeordneten des türkischen Parlaments und Parteienvertretern führen. Zu ihrer Reise erklären die Prozessbeobachterinnen und -beobachter:

"Mit großer Besorgnis verfolgen wir negative Entwicklungen in der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Freie Presse und ungehinderte Arbeit von JournalistInnen, mithin das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf ungehinderten und unzensierten Zugang zu Informationen, sind Grundpfeiler der Demokratie. Ohne eine freie und ungehinderte Presse wird jeder Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates auf der Strecke bleiben. Als selbst in der Medienbranche tätige oder mit Medienarbeit befasste Menschen haben wir einen besonderen Anlass, die Werte des sozialen und demokratischen Rechtsstaates zu verteidigen und uns für deren Ausbau einzusetzen. Unsere Stimme gegen Unrecht zu erheben, im eigenen Land wie international, verstehen wir als eine Bürgerpflicht. Von dieser Pflicht geleitet reisen wir in die Türkei, um dem Prozessauftakt gegen inhaftierte JournalistInnen beizuwohnen.

Die Inhaftierung von nahezu 100 JournalistInnen widerspricht den angekündigten Bestrebungen der türkischen Regierung, das Land zu demokratisieren. Eine Türkei, die sich in ihrer Verfassung als demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat definiert, macht sich mit der Behinderung der freien Presse unglaubwürdig.

In Anbetracht der Probleme der Türkei kann die einzige Antwort auf die Herausforderungen des Landes nur die breiteste Demokratisierung und die Gewährleistung von Menschenrechten sowie der Presse- und Meinungsfreiheit sein. Solange JournalistInnen, die ihren Berufen nachgingen, mit Vorwürfen, die den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats widersprechen, in Haft gehalten werden, solange wird man von einer funktionierenden Demokratie in der Türkei nicht sprechen können.

Wir wollen unseren Glauben an die Einsicht der politisch Verantwortlichen nicht verlieren.  Wir appellieren an die Regierung der Republik Türkei, die Presse- und Meinungsfreiheit im eigenen Land zu gewährleisten. Wir appellieren an die Regierung der Republik Türkei, die sofortige Freilassung aller inhaftierten JournalistInnen zu veranlassen. In diesem Appell liegt keine Missachtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit der türkischen Republik, sondern wir widersprechen damit der staatlichen Anklage, die der Inhaftierung und dem Prozess zugrunde liegt.

Unsere Solidarität gilt unseren inhaftierten KollegInnen und deren Familien. Wir werden ihre Situation  beobachten und uns durch Information der deutschen sowie der europäischen Öffentlichkeit weiter für ihre Rechte einsetzen."

(Übermittelt von Delegationsmitglied Joachim Legatis)

Auch EJF schickt Prozessbeobachter

Die Europäische Journalisten-Föderation, die ebenfalls Beobachter schickt, hat zu den Journalistenprozessen in der Türkei in einer Pressemitteilung Stellung genommen.

 
Füsun Erdogan (rechts) endlich freigelassen. Hier mit Ricardo Gutierrez (IJF) und einer Kollegin bei einer Journalistenversammlung in Istanbul

Drei JournalistInnen nach acht Jahren Haft freigelassen


8. Mai 2014

Die Europäische JournalistInnen Föderation EJF begrüßt außerordentlich die Freilassung der türkischen JournalistInnen Füsun Erdogan, Bayram Namaz und Arif Celebi, die seit September 2006 fast acht Jahre hinter Gittern verbracht haben. „Wir begrüßen sehr die fantastische Neuigkeit, dass Füsun Erdogan, Bayram Namaz und Arif Celebi nunmehr freigelassen wurden und zu ihren Familien, Freunden und Kollegen zurückkehren können,“ sagte Mogens Blicher Bjerregard, Präsident der EJF.

Die Anwälte der drei JournalistInnen hatte vor Monaten eine Eingabe gemacht, die Bezug auf Gesetzesänderungen zur maximalen Dauer von Untersuchungshaft nahm. Das war aber zurückgewiesen worden. Medienberichten zufolge hat der 20. Hohe Gerichtshof in Istanbul am 8. Mai beschlossen, acht sozialistische AktivistInnen freizulassen. Darunter waren auch Erdogan, die für Özgür Radyo und Bianet arbeitet, sowie Celebi und Namaz, die für die Tageszeitung Atilim tätig sind.

Der Gerichtshof bezog sich dabei auf Artikel 102/2 des türkischen Strafgesetzes und stellte fest, dass die inhaftierten AktivistInnen freigelassen werden müssen, weil ihre Untersuchungshaft die maximale Dauer von fünf Jahren gemäß der fünften Justizreform der Türkei überschritten hat. Den JournalistInnen ist vorläufig nicht erlaubt, die Türkei zu verlassen.

„Die Freilassung von Erdogan, Namaz und Celebi gibt uns neue Hoffnung in unserer Kampagne zur Entkriminalisierung von Journalismus in der Türkei. Nun muss es weitergehen für die JournalistInnen, die immer noch in der Türkei hinter Gittern sind,“ sagte Blicher Bjerregard. „Das zeigt uns, dass Gerechtigkeit erreicht werden kann, wenn wir ausdauernd sind.“

Erdogan, Namaz und Celebi waren im November zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie laut Anklage Mitglieder der terroristischen MLKP sein sollen. Das Urteil des Sondergerichtshofs (der inzwischen abgeschafft ist) schockierte die internationale Journalisten-Gemeinschaft und führte zu einer Reihe an Protesten der EJF und ihrer Mitgliedsorganisationen sowie von Erdogans Sohn, Aktas Erdogan und Unterstützern. Aktas Erdogan organisierte mehrere Protestaktionen innerhalb der jüngsten internationalen Kampagne für die Freilassung seiner Mutter. Blicher Bjerregard dankte ausdrücklich der niederländischen Journalisten-Gewerkschaft NVJ und der Dänischen Journalisten-Union DJ, die sich unermüdlich in der Kampagne zur Freilassung von Füsun Erdogan eingesetzt haben.

Gegenwärtig sind noch 32 JournalistInnen in türkischen Gefängnissen. Die meisten von ihnen sind unter den fragwürdigen Anti-Terror-Gesetzen des Landes angeklagt. Die EJF und die Internationale JournalistInnen-Föderation IJF erneuern ihren Aufruf zur Freilassung aller inhaftierter Journalisten in der Türkei, die hinter Gitter kamen, weil sie ihren Job machten.

Mehr Informationen zur EJF-Kampagne „Lasst Journalisten frei“ unter

www.ifj.org/campaigns/turkey-set-journalists-free

Übersetzung von Joachim Legatis

 

Kurdische JournalistInnen aus Haft entlassen
Sieben kurdische JournalistInnen, die wegen Mitgliedschaft im "KCK-Pressekomitee" seit 29 Monaten inhaftiert waren, wurden am Montag nach der monatlichen Haftprüfung durch das 3. Istanbuler Strafgericht für schwere Straftaten entlassen, wie die Initiatve Civaka Azad mitteilte. Vor ihrer Verhaftung waren sie für die Nachrichtenagenturen Dicle (DIHA) und Firat News (ANF), die Tageszeitungen Özgür Gündem und Azadiya Welat, und die Monatszeitschrift Demokratik Modernite tätig. Die Namen der entlassenen JournalistInnen sind: Mikail Barut, Nurettin Fırat, Ertuş Bozkurt, Turabi Kişin, Ramazan Pekgöz, Yüksel Genç und Davut Uçar.