Auch im Jahr 2025 gibt es wieder einen neuen Presseausweis mit neuer Farbstellung und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Der Presseausweis bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalist*innen. Der Presseausweis von Deutschem Presserat, dju, DJV, BDZV, MVFP und VDS ist und bleibt der Ausweis für die Profis.
Informationen zum Presseausweis gibt es auch bei M Online
Der Presseausweis ist klein, handlich, fälschungssicher – und mit keinem anderen zu verwechseln, denn er ist auch markenrechtlich geschützt. Der Presseausweis für 2024 kann bei den Landesbezirksbüros des Bereichs Medien in ver.di beantragt werden.
Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalist*innen ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen.
Hier geht es zu den Antragsformularen von 2024 und 2025, auch geordnet nach Landesbezirken. Hier sind die Ansprechpartner*innen für die Presseausweise in den Landesbezirken.
Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber/in in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber/in des Presseausweises als hauptberuflich Tätige/n aus.
Sicherheitsmerkmale
Ansonsten bleibt es bei dem Ausweis, der allen Ansprüchen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Fälschungssicherheit genügt. Eine stabile Plastikkarte, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.
Antrag an den Landesbezirk
Bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den richtigen Landesbezirk (je nach Wohnort) schicken. Eine Antragstellung nur per Mail ist wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich und verzögert die Bearbeitung.
Die Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Sie werden bearbeitet, sobald die entsprechende Überweisung (Für Autoschild bzw. Bearbeitungsgebühr für Nichtmitglieder - siehe unten) eingegangen ist.
Richtlinien für die Ausgabe der Presseausweise (Auszug)
Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind.
Fest angestellte Redakteur*innen sowie freiberuflich tätige Journalist*innen erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.
Die Bereiche Medien/dju-Geschäftsstellen sind berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise - siehe unten). Die Anträge gibt es hier im Internet oder in jedem ver.di-Büro, den Ausweis vom zuständigen Landesbezirk. Ausführliche Informationen bietet das jeweilige Merkblatt.
Benötigte Unterlagen zur Ausstellung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular:
Für Nicht-ver.di/dju-Mitglieder: Erstausstellung pro Kalenderjahr: 99 Euro (incl. Mehrwertsteuer).
Neuausstellung im Geltungsjahr wegen Verlust oder Diebstahl: 49,50 Euro (incl. Merhwertsteuer).
Für Mitglieder ist die Ausstellungsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Das ebenfalls jährlich wechselnde Autoschild kostet für alle - Mitglied oder nicht - 12,50 Euro (incl. Mehrwertsteuer) pro Exemplar. Eine Neuausstellung wegen Verlust kostet ebenfalls 12,50 Euro (incl. Mehrwertsteuer).
Internationaler Presseausweis
ver.di-Mitglieder, die hauptberuflich journalistisch tätig sind und mindestens 15 Euro Beitrag zahlen, können den Internationalen Presseausweis (IPA) der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) beantragen. Der IPA kostet 60 Euro (incl. Mehrwertsteuer), die im Voraus zu zahlen sind. Er ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.