Nicht nur bei politischen, sondern zunehmend auch bei sportlichen Großveranstaltungen werden aufwändige Akkreditierungsverfahren und die vorab erteilte Zustimmung des Antragstellers zu einer Sicherheitsüberprüfung als Voraussetzung für die Zulassung und damit für die Berichterstattung verlangt. Wer damit nicht einverstanden ist, wird nicht akkreditiert – also auch ohne einen anderen potentiellen Ablehnungsgrund.
Um das Recht auf Berichterstattung zu gewährleisten und die Einflussnahme der dafür nicht zuständigen Sicherheitsbehörden auf die Akkreditierungsentscheidungen selbst privater Veranstalter zu verhindern, haben die Journalisten- und Medienorganisationen dju in ver.di und DJV, gemeinsam mit ARD, ZDF, BDZV, VDZ, VPRT und dem Deutschen Presserat Eckpunkte und Grundsätze zur Akkreditierung erarbeitet.
PDF | 17 kB