Änderungen am Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Gewinn für die Pressefreiheit

Pressemitteilung vom 14.03.2019

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt, dass der Rechtsausschuss wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs zugestimmt hat, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung durch den Bundestag. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war. Das ist ein Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“, sagte die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll.

Der Entscheidung im Rechtsausschuss war ein monatelanges Ringen unter anderem um die Frage vorausgegangen, ob journalistische Arbeit von den Bestimmungen des Gesetzes generell ausgenommen wird oder ob Journalistinnen und Journalisten sich jeweils für ihre Arbeit hätten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen müssten: „Das Justizministerium wollte den Quellenschutz schwächen. Es ist auch den gesellschaftlichen Kräften, die über die Fraktionen ihre Bedenken in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben, zu verdanken, dass jetzt endlich Rechtssicherheit hergestellt und ein angemessener Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Quellen und Journalistinnen und Journalisten gefunden werden kann“, unterstrich Groll.