Pressefreiheit

Pressemitteilung vom 12.06.2013

Kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus Bundesbehörden - dju in ver.di kritisiert „unverantwortliches Verhalten der Bundesregierung“

Scharf kritisiert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di die Ablehnung eines Presseauskunftsgesetzes für Bundesbehörden durch die Mehrheit der CDU/CSU-FDP-Abgeordneten im Innenausschuss des Deutschen Bundestags: „Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, der Transparenz ihres behördlichen Tuns einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu verpassen. Damit konterkariert schwarz-gelb alle Sonntagsreden zum hohen Stellenwert der Pressefreiheit“, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar entschieden hatte, dass die in den jeweiligen Landespressegesetzen verankerten Auskunftsansprüche aus formal-rechtlichen Gründen nicht auf die Bundesbehörden wie beispielsweise den bundesnachrichtendienst anzuwenden seien, gebe es keine Alternative zu einem entsprechenden Bundesgesetz. Dazu habe die SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf vorgelegt, der den Auskunftsansprüchen der Medien gerecht geworden wäre. Auch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts habe dem Gesetzgeber einen klaren Handlungsauftrag erteilt: „Das Verhalten der Bundesregierung ist unverständlich und unverantwortlich. Künftig herrscht Rechtsunsicherheit über die Auskunftsansprüche gegenüber den Bundesbehörden. Das ist ein für eine Demokratie nicht akzeptabler Zustand“, unterstrich Haß. Es bleibe zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl unter neuen Mehrheitsverhältnissen ein anderer Weg eingeschlagen und die notwendige Transparenz über staatliches Handeln wieder hergestellt werde.