Als "weiteren wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit" begrüßt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 17. April, wonach der Entzug der Presseakkreditierung durch das Bundespresseamt während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg in einem weiteren Fall rechtswidrig war. Die Richter gaben damit der Klage eines Fotografen statt, dem die bereits erteilte Akkreditierung am 7. Juli 2017 entzogen worden war: "Das Gericht hat nun zum dritten Mal entschieden, dass es für diesen historisch bislang einmaligen, gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit keine gesetzliche Grundlage gab", erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Berger.
Die dju in ver.di hatte für acht ihrer Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt. Über die erste davon war im November 2019 entschieden worden: „Im Fall zweier weiterer von dem Entzug betroffener Kollegen hatte die Bundesregierung dem Gericht schon damals keinerlei Tatsachen präsentiert, die den Widerruf der bereits erteilten Akkreditierungen gerechtfertigt hätten. Dass dieser drastische Schritt unrechtmäßig war, wurde nun bestätigt“, sagte Berger.
Äußerst kritisch hinterfragen müsse man indes weiterhin die fragwürdige Praxis hinter den angeblichen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, auf die sich das Bundespressamt beim Entzug der Akkreditierungen berufen habe. „Es kann nicht sein, dass immer wieder personenbezogene Daten von Medienschaffenden in Datenbanken der Sicherheitsbehörden landen, auf deren Grundlage Journalistinnen und Journalisten dann als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, obwohl sie lediglich ihrer grundgesetzlich geschützten Arbeit nachgehen. Hier besteht noch immer dringender Klärungsbedarf“, machte Berger deutlich.