ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes: Eine irrwitzige Frist

Pressemitteilung vom 22.08.2023

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz: "Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert"

Zur Kommentierung des gestern veröffentlichten Referentenentwurfs für die Überarbeitung des BND-Gesetzes hat das Kanzleramt betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden Zeit eingeräumt. Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di wurde zur Stellungnahme eingeladen. Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kommentiert die kurze Frist:

„Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen.

Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist. Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert das Bundeskanzleramt auf, die Verbände angemessen zu beteiligen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.“

 

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