ver.di zum Bundesratsbeschluss über staatliche Presseförderung

Pressemitteilung vom 16.09.2022

Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über eine staatliche Presseförderung erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz:

„Vorschläge für staatliche Presseförderung sind schon länger in der Diskussion, jetzt liegt ein neuer Vorstoß der Länder auf dem Tisch. Tatsächlich besteht konkrete Gefahr, dass weitere Lokalredaktionen geschlossen werden und sich Zeitungsverlage aus bestimmten Regionen zurückziehen. Es wäre es fatal, wenn Qualitätsjournalismus für immer weniger Menschen verfügbar wird – das gilt es zu verhindern. Direkte Fördermittel vom Staat für Medien sind aber ein hochsensibles Unterfangen, für das klare Maßgaben gelten müssen: In jedem Fall muss die Unabhängigkeit der Berichterstattung umfassend gewahrt werden, weshalb unabhängige Dritte über die Ausschüttung von Fördermitteln entscheiden müssen. Voraussetzungen für den Bezug von Förderung muss insbesondere Tarifbindung in den Betrieben, die Einhaltung des Pressekodex‘ und ein hoher redaktioneller Anteil sein. Zudem muss eine Förderung zielgenau wirtschaftlich bedürftigen Redaktionen abseits der großen Verlagskonglomerate zukommen, um die Pressevielfalt zu stärken. Ganz wichtig: Nicht nur klassische Printprodukte, sondern alle Anbieter*innen von Qualitätsjournalismus müssen Zugang zum Fördertopf bekommen. Ziel muss sein, nachhaltige und zukunftssichere Konzepte für Journalismus im Lokalen, Regionalen und Über-regionalen zu unterstützen. Das ist in dem aktuellen Vorschlag aus dem Bundesrat noch nicht ausreichend berücksichtigt. Damit staatliche Medienförderung zu mehr Vielfalt, mehr Qualität und Zukunftsfähigkeit in unserer Medienlandschaft beiträgt, sollten unsere Eckpunkte berücksichtigt werden.“

Das ver.di-Eckpunktepapier für eine staatliche Medienförderung ist hier abrufbar:

 

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