IAA: dju in ver.di fordert Freistaat Bayern auf, Strafverfahren gegen Journalisten zu beenden

Pressemitteilung vom 28.04.2022

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert den Freistaat Bayern auf, vor der anstehenden Verhandlung beim Amtsgericht München einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen den Journalisten Michael Trammer zurückzunehmen. Trammer berichtete am 10. September 2021 im Auftrag der „tageszeitung“ (taz) von einer Protestaktion gegen die Internationale Automobilausstellung (IAA). Aktivist*innen hatten ein leerstehendes Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern besetzt. Auch Trammer hatte das Gebäude betreten, um einen unmittelbaren Eindruck vom Geschehen zu gewinnen. Weil die Gebäudeverwaltung, die Immobilien Freistaat Bayern, einen Strafantrag stellte, erließ die Staatsanwaltschaft München in der Folge einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 40 Euro gegen den Journalisten. Dagegen hat Trammer unterstützt von der dju in ver.di Einspruch eingelegt, über den das Amtsgericht München am 5. Mai 2022 verhandelt.

Die Bundesgeschäftsführerin der dju ver.di, Monique Hofmann, kritisiert den Versuch des Freistaats Bayern, die unerwünschte Berichterstattung durch Strafverfahren nachträglich zu sanktionieren: „Journalistinnen und Journalisten müssen ungehindert über Vorgänge berichten können, die für die Öffentlichkeit relevant sind. Dies trifft auf die Proteste rund um die IAA zweifellos zu. Das dafür nötige umfassende Bild kann jedoch nur so nah wie möglich am Geschehen entstehen. Anstatt ohne Not die Staatsanwaltschaft einzuschalten, hätte das Land Bayern im Sinne der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit den Zugang zu seinem ohnehin leerstehenden Gebäude nachträglich gewähren können. Wir fordern den Freistaat daher auf, das Verfahren umgehend zu beenden.“

„Es war die Entscheidung des Freistaats Bayern, das Verfahren gegen meinen Mandanten anzustoßen. Hausfriedensbruch setzt einen Strafantrag voraus, dieser wurde durch Immobilien Freistaat Bayern gestellt“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Trammer vor dem Amtsgericht vertritt. „Damit kann der Freistaat Bayern selbst entscheiden, ob das Verfahren überhaupt weitergeführt wird. Denn Immobilien Freistaat Bayern kann den Strafantrag jederzeit zurücknehmen.“

„Wenn ich über ein besetztes Haus informieren möchte, muss ich es auch betreten. Alles andere würde bedeuten, nicht zu wissen, worüber man berichtet“, so Journalist Michael Trammer. „Was wäre denn, wenn die Besetzung – wie es nicht unüblich ist – länger dauert, möglicherweise über Monate oder Jahre? Bei einem öffentlichen Interesse muss der Staat der Pressefreiheit einen Raum geben. Gerade bei Gebäuden, die in öffentlicher Hand stehen, muss die journalistische Arbeit ermöglicht werden."

Die Verhandlung findet am 05.05.2022 um 9:00 Uhr am Amtsgericht München statt.

 

Pressekontakt

Monique Hofmann
Bundesgeschäftsführerin
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union dju in ver.di

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