Journalisten- und Verlegerverbände bedauern, dass die Regierungskoalition in Berlin bei der Beschlussfassung vom Donnerstag, 31. Mai 2018, über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts die Pressefreiheit nur unzureichend berücksichtigt hat. Mit einer nur partiellen Verbesserung des Ausgangsentwurfes nach der Anhörung vom 14. Mai bleibe das Gesetz in Teilen immer noch widersprüchlich und schwäche den Schutz der Redaktionen der Berliner Zeitungen und Zeitschriften gegen staatliche Überwachung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.
Einerseits sei zu begrüßen, so Journalisten und Verleger, dass das neue Recht laut seiner Begründung „die bisherige Rechtslage des sogenannten Medienprivilegs beibehalten“ wolle. Das würde bedeuten, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datengeheimnis beachten muss und bei Nichtbeachtung gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen ausgesetzt ist. Hingegen ist eine Aufsicht über die Redaktionen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ausgeschlossen. Im Einklang damit stehe auch die Ansicht der Regierungsfraktionen, dass „im Bereich des Presseprivilegs eine staatliche Aufsichtsbehörde ausgeschlossen“ werden sollte. Im Widerspruch zu diesen Erwägungen stehe jedoch der Gesetzestext, der davon absieht, wichtige Vorschriften über Maßnahmen staatlicher Aufsichtsbehörden zweifelsfrei von der Anwendbarkeit auf die Redaktionsarbeit auszuschließen.
„Es ist unverständlich, wieso die Regierungsfraktionen sich einerseits zur Beibehaltung der Pressefreiheit bekennen, dann aber im Gesetzestext hinter diesem Anspruch zurückbleiben“, erklärte ein Sprecher der Verbände der Journalisten und Presseverleger in Berlin. „Es gibt nun noch die Möglichkeit, eine zweifelsfreie Absicherung der Pressefreiheit in der noch ausstehenden Anpassung des Berliner Pressegesetzes vorzunehmen. Dazu fordern wir den Senat und das Abgeordnetenhaus mit Nachdruck auf.“
Monique Hofmann
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