Gemeinnütziger Journalismus braucht bundeseinheitliche Anerkennung und Finanzierungsgrundlagen

Pressemitteilung vom 26.09.2024

dju in ver.di mahnt zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens

In ihrem Koalitionsvertrag legten die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP unter anderem fest, dass sie Projekten des gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben wollen, indem sie solche nicht gewinnorientierten Projekte als gemeinnützig in die Abgabenordnung aufnehmen. Dass dies nun im Erlasswege am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist, kritisiert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten- Union (dju) in ver.di scharf. Die dju fordert, den gemeinnützigen Journalismus nun über das Steuerfortentwicklungsgesetz, das ab heute im Bundestag diskutiert wird, in die Abgabenordnung aufzunehmen.

Unter die Klammer „gemeinnütziger Journalismus“ fallen lokaljournalistische Projekte in Regionen ohne Tageszeitung ebenso, wie große Rechercheorganisationen, etwa „Correctiv“, oder unabhängige Verbrauchermagazine wie „Finanztipp“. „Ohne Correctiv beispielsweise wären die Deportationsfantasien von AfD-Politikern nicht ans Licht gekommen“, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende der dju, Lars Hansen, „und ohne gemeinnützige Lokaljournalismus-Projekte würden ganze Regionen ohne kritische Informationen dastehen. Journalismus ist schon deshalb gemeinnützig, weil er die Demokratie stärkt!“

Dies gelte es anzuerkennen und zu fördern, so Hansen. „Bislang ist der Non-Profit-Journalismus von der Gnade der jeweiligen Finanzämter abhängig, das ist fatal“, sagt er. „Wir brauchen nachvollziehbare, bundeseinheitliche Regelungen darüber, wie journalistische Projekte als gemeinnützig anerkannt werden können, wie etwa das Siegel, welches das Aktionsbündnis ‚Forum gemeinnütziger Journalismus‘ schon vor Jahren entwickelt hat.“

 

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