Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr mit hohen Gebühren belegt werden können. Der Fall zeigt aber auch, dass ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene nötig ist.
Auskunftsersuchen nach dem IFG wurden von Behörden bisher häufig mit einer immensen Gebührenforderung beantwortet. Der Praxis, eine Anfrage zu zerstückeln und dadurch höhere Gebühren zu rechtfertigen, hat das Verwaltungsgericht Berlin mit seiner Entscheidung vom 11. Juli 2014 jetzt eine deutliche Absage erteilt (AZ VG 2 K 232.13). Der Grundsatz lautet nun: Eine Anfrage ist EINE Anfrage.
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte drei Anfragen von Journalisten mit 66 Einzelbescheiden beantwortet und entsprechend hohe Gebühren festgesetzt. Mit seinem Urteil hat das Berliner Gericht jetzt festgestellt, dass dieses Vorgehen willkürlich war. Die Gebühren von ursprünglich 14.952,20 Euro wurden für unzulässig erklärt.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen, sagte dazu: „Zwar wissen wir noch nicht genau, wie viel die Kollegen am Ende für ihre Anfragen zu bezahlen haben, aber immerhin: Die Entscheidung hindert Behörden an einer abschreckenden Gebührenpolitik gegenüber recherchierenden Journalisten. Das ist ein richtiger Schritt. Recherchen durch eine Stückelung von gebührenpflichtigen Auskünften zu verteuern, liefe auf eine Einschränkung der grundgesetzlichen Pressefreiheit hinaus.“
Was recherchierende Journalistinnen und Journalisten aber eigentlich brauchen, ist ein Anspruch auf kostenlose Behördenauskünfte. Deshalb ist das IFG nach Auffassung der dju in ver.di kein gleichwertiger Ersatz für ein Presseauskunftsgesetz des Bundes – auch nicht nach der aktuellen Berliner Gerichtsentscheidung. „Die dju in ver.di hält an ihrer Forderung nach einem Bundespresseauskunftsgesetz fest“, betonte Janßen. Auf Landesebene gelten solche Pressegesetze bereits, aber nach herrschender Rechtsprechung sind die Bundesbehörden daran nicht gebunden. „Diese Lücke muss der Gesetzgeber endlich schließen“, verlangte der dju-Vorsitzende.
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Eva Völpel