Tarifvertrag für Zeitschriftenredaktionen: 1.000 Euro Einmalzahlung bei kurzer Laufzeit

Pressemitteilung vom 01.02.2022

Ab August weitere Verhandlungen mit neuem Arbeitgeberverband bei Zeitschriften

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und der DJV haben sich mit dem Verband für Zeitschriftenverlage (VDZ) auf einen Tarifvertrag geeinigt, der lediglich eine Laufzeit bis Ende August 2022 und 1.000 Euro Einmalzahlung beinhaltet. Hintergrund für diesen ungewöhnlichen Tarifabschluss ist die sich aktuell vollziehende Strukturreform des Arbeitgeberverbandes. Parallel wollten die Gewerkschaften eine kurzfristige Anerkennung der Leistungen der etwa 5.000 Redakteurinnen und Redakteure durchsetzen. Die Tarifverhandlung über lineare Gehaltserhöhungen wird im August wieder aufgenommen.

„Die Einmalzahlung überbrückt für die Kolleginnen und Kollegen in den Zeitschriftenredaktionen die Zeit bis zur Neuaufstellung des Arbeitgeberverbandes. Die Auszahlung von 1.000 Euro im März ist technisch der früheste Zeitpunkt, zu dem auch die Volontärinnen und Volontäre 500 Euro erhalten“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Wir wollten nicht den Abschluss der Verbandsreform abwarten, bis etwas spürbar auf dem Gehaltskonto geschieht.“ Die vereinbarte Einmalzahlung wird für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig berechnet und ausgezahlt.

Der Tarifvertrag wurde seitens der Gewerkschaften mit dem bisherigen Tarifpartner VDZ und seinen fünf Landesverbänden und erstmals auch mit dem neuen „Medienverband der freien Presse“ abgeschlossen, dem sich die einzelnen Landesverbände zurzeit anschließen. Mit diesem Medienverband werden dann ab Sommer die Verhandlungen zum Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure in Zeitschriftenredaktionen fortgesetzt.

 

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