ver.di kritisiert WDR-Gesetz

Pressemitteilung vom 26.01.2016

Rot-Grün erfüllt damit  Wünsche der privaten Verleger

 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die rot-grüne Landesregierung in NRW in der morgigen Landtagssitzung (27. Januar 2016) mit der Novellierung des sogenannten WDR-Gesetzes eine Reduzierung der Werbezeit in den Radioprogrammen des WDR beschließen will, ohne dass es dafür, wie vorab versprochen, eine Kompensation bei den Gebühreneinnahmen geben soll. „Rot-Grün in NRW bricht ein politisches Versprechen. Für die Beschäftigten hat das fatale Folgen. Wir appellieren an alle Landtagsabgeordneten, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ohne Kompensation an anderer Stelle gehen Arbeitsplätze verloren und fehlt Geld für gute Programme. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk wird dadurch ebenso geschwächt wie der Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die privaten Medienunternehmen“, kritisierte ver.di-Sekretär Bernd Fiegler.

Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten heute mitgeteilt, dass sie in ihren Fraktionssitzungen der Reduzierung der Werbezeit in den Radioprogrammen des WDR zugestimmt haben. Ab 2017 soll Werbung nur noch in zwei Programmen mit maximal 75 Minuten täglich erlaubt sein. Derzeit sind es 90 Minuten in drei Programmen. Ab 2019 soll dann dem Wunsch der Zeitungsverleger und Privatradios gefolgt werden: Dann sollen nur noch maximal 60 Minuten Werbung in einem einzigen Programm möglich sein. Im Vorfeld des Gesetzverfahrens hatten Vertreter der Landesregierung versichert, man werde solch eine Gesetzesnovelle im Alleingang nicht beschließen, sondern sich zuerst um eine bundesweit abgestimmte Lösung zur Kompensation via Gebühreneinnahmen einsetzen.

Fiegler betonte, dass durch den Schritt nicht nur weniger Geld für Hörfunkprogramme zur Verfügung stünde, was zu Lasten der Arbeitsplätze der freien und festen Kolleginnen und Kollegen des WDR-Hörfunks geht. Gefährdet seien auch Arbeitsplätze bei der WDR mediagroup, der kommerziellen Werbetochter des WDR, und in der nordrhein-westfälischen Werbewirtschaft. „Fest steht jetzt nur der Einnahmeausfall von mehreren Millionen Euro jährlich. Wie viel davon bei der Festlegung der Rundfunkgebühr kompensiert werden kann, steht hingegen in den Sternen.“

 

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