dju in ver.di kritisiert Strafanzeige Horst Seehofers gegen taz-Journalistin

Pressemitteilung vom 22.06.2020

Als völlig falschen Weg kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Strafanzeige, die Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen eine Journalistin der „Tageszeitung“ (taz) gestellt hat. „Als Innenminister, der auch die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit zu verteidigen hat, hat Seehofer andere Möglichkeiten der politischen Auseinandersetzung als das Schwingen der juristischen Keule“, sagte die Bundesvorsitzende der dju in ver.di Tina Groll.

Die am vergangenen Montag in der taz veröffentlichte Kolumne der Autorin Hengameh Yaghoobifarah, die der Strafanzeige zu Grunde liegt, sei gänzlich von der Pressefreiheit gedeckt, so Groll. Inhaltliche und ethische Fragen zur Berichterstattung würden dagegen im Presserat erörtert. „Dies ist eine Kontroverse, die die Zivilgesellschaft führen muss. Jede Arbeit in der Öffentlichkeit muss sich der Kritik auch öffentlich stellen. Das gilt für Polizeiarbeit genauso wie für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten.“

Als inakzeptabel bezeichnete Groll zudem Seehofers Äußerungen zu den Ausschreitungen in Stuttgart, mit denen er seine Entscheidung, Strafanzeige zu stellen, unter anderem begründete. „Es ist absurd, jetzt einen Zusammenhang zwischen der taz-Kolumne und den gewalttätigen Randalen vom Wochenende zu konstruieren. Der Bundesinnenminister täte gut daran, stattdessen den tatsächlichen Ursachen der Krawalle auf den Grund zu gehen“, mahnte Groll.