Die Anti-SLAPP-Richtlinie zum Schutz gegen missbräuchliche Einschüchterungsklagen kommt!

Pressemitteilung vom 29.02.2024

 „Wir fordern eine rasche Umsetzung der Richtlinie. Dies ist wichtig für die Pressefreiheit und die Demokratie“, sagte Tina Groll, dju-Bundesvorsitzende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di begrüßt es, dass die EU-Richtlinie zum Schutz von JournalistInnen, AktivistInnen, WissenschaftlerInnen und Nichtregierungsorganisationen vor missbräuchlichen Einschüchterungsklagen demnächst in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag, den 26. Februar, in Straßburg dem ausgehandelten Kompromisstext mit großer Mehrheit zu, jetzt muss die EU-Richtlinie noch am 19. März durch den Europäischen Rat bestätigt werden. Dessen Zustimmung gilt jedoch als Formsache. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

„Wir fordern eine rasche Umsetzung der Richtlinie. Dies ist wichtig für die Pressefreiheit und die Demokratie“, sagte Tina Groll, dju-Bundesvorsitzende. Mit der neuen Richtlinie können sogenannte SLAPP-Klagen ("Strategic Lawsuit against Public Participation") mit grenzüberschreitendem Bezug unterbunden werden, mit denen Unternehmen oder Regierungsbehörden gegen unliebsame Recherchen und Berichterstattung vorgehen. Zweck solcher Verfahren ist, die Gegner oder Gegnerinnen durch langwierige und teure Prozesse einzuschüchtern und eine kritische Aufmerksamkeit für bestimmte Sachverhalte zu verhindern. 

„Medienschaffende, aber auch Aktivisten und andere, die sich für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einsetzten, sollten ohne Angst und Gefahr von rechtlicher Einschüchterung arbeiten können“, sagte Tina Groll.

Ziel der Richtlinie ist, Personen und Organisationen zu schützen, die in Bereichen wie Grundrechte, Umwelt oder Bekämpfung von Desinformation und Korruption tätig sind. Offensichtlich unberechtigte Klagen gegen sie sollen schneller abgewiesen werden können; Kläger müssen nachweisen, dass ihre Vorwürfe stichhaltig sind. Gerichte können die Kläger verpflichten, die Kosten für die Verteidigung des Beklagten zu übernehmen; gegebenenfalls tritt auch der Staat mit Beihilfen ein. Die dju in ver.di hatte sich lange für ein Verbot von SLAPP-Klagen gemeinsam mit Bündnispartnern (s.u.) eingesetzt.

Künftig können Opfer auch Anspruch auf Schadenersatz erhalten. In jedem EU-Mitgliedsland soll es eine zentrale Anlaufstelle geben, in der Betroffene finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten. Ferner sollen rechtskräftige Urteile über abgewehrte Einschüchterungsklagen leicht zugänglich gemacht werden. Die Richtlinie sieht auch vor, Verurteilungen, die in Nicht-EU-Staaten im Rahmen missbräuchlicher Verfahren erfolgten, innerhalb der Union nicht anzuerkennen. „Alle diese Punkte sind enorm wichtig. Die dju in ver.di wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die vorgesehenen Instrumente, Hilfsangebote und Verfolgungsstellen auch tatsächlich und zeitnah eingeführt werden, damit diese Richtlinie nicht ein zahnloser Tiger bleibt“, sagte Tina Groll

Kooperationspartner:

Die dju in ver.di kooperiert auf EU-Ebene mit CASE www.the-case.eu/ und national im No SLAPP-Bündnis mit blueprint for free speech, DJV, Frag den Staat, Reporter ohne Grenzen, Rettet Regenwald und Umweltinstitut München.

 

Pressekontakt

Matthias von Fintel

Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
030 / 6956-2320
030 / 6956-3657
 
matthias.vonfintel@verdi.de