Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt die Entscheidung des zuständigen Istanbuler Gerichts, die sofortige Freilassung der deutschen Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu anzuordnen. „Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung, die sich bereits abzeichnete, als die Staatsanwaltschaft zu Beginn der heutigen Verhandlung überraschend die Freilassung von Frau Tolu forderte. Das war längst überfällig, “, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. „Ebenso wie unzählige weitere in der Türkei inhaftierte Journalistinnen und Journalisten hat Mesale Tolu unschuldig und zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Und das nur, weil sie ihrer journalistischen Arbeit nachgegangen ist.“
Tolu war am 30. April in ihrer Istanbuler Wohnung festgenommen worden. Vorgeworfen wird ihr „Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in der linksextremen MLKP“, laut Anklage eine Terrororganisation. Auch Tolus Ehemann, Suat Corlu, saß in türkischer Haft, er wurde am 28. November freigelassen. Das Verfahren gegen ihn läuft jedoch weiter. Ebenso das gegen Mesale Tolu selbst. Deren Freilassung ist außerdem an die Auflage eines Ausreiseverbots gebunden.
„Die Freilassung Tolus ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein. Die Verfahren gegen sie und ihren Ehemann sowie alle anderen aus politischen Gründen in Haft befindlichen Journalistinnen und Journalisten müssen unverzüglich eingestellt werden“, forderte Haß. Sie wies zudem darauf hin, dass der deutsche Journalist Deniz Yücel bereits seit Februar und noch immer ohne Anklageschrift im türkischen Gefängnis sitze. „Die Umstände seiner Haft sind skandalös. Daran ändert auch die Beendigung der Isolationshaft nichts!“