Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di unterstützt die europäische Petition zur Sicherung des Redaktionsdatenschutzes in der Europäischen Union (EU) und fordert die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat dafür zu sorgen, dass der Schutz der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit in der neuen EU-Datenschutzverordnung gesichert wird. „Nachdem das Europaparlament in dieser wichtigen Frage versagt hat, sind jetzt EU-Kommission und Ministerrat in der Verantwortung, dafür zu sorgen, die Pressefreiheit im Datenschutz zu schützen”, forderte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß.
Am Mittwoch (12. März 2014) hatte das Europäische Parlament die EU-Datenschutznovelle in erster Lesung ohne Änderungen mit großer Mehrheit beschlossen. Zuvor war in den Ausschussberatungen die in Artikel 80 der neuen EU-Datenschutzverordnung vorgesehene Garantie für den Redaktionsdatenschutz gestrichen und in das Belieben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU gestellt worden.
Für die Sicherung des Redaktionsdatenschutzes in der EU engagieren sich die europäischen Journalistengewerkschaften und Presseverleger-Verbände seit Dezember 2013 unter Federführung der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ), deren Mitglied die dju in ver.di ist (http://www.magazinemedia.eu/wp-content/uploads/Joint-publishers-and-journalists-statement-EU-draft-Regulation-on-Dat-.pdf). Sie haben eine gemeinsame Petition „Verteidigt unser Recht die Öffentlichkeit zu informieren” („Defend Our Right to Inform the Public”) gestartet (http://www.change.org/petitions/art80).
Seit 1995 garantierten die EU-Datenschutzrichtlinie den Schutz der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit von der Speicherung personenbezogener Daten im Redaktionsarchiv bis hin zur Verarbeitung solcher Daten durch die freie Veröffentlichung in Artikeln und Online-Archiven (in Deutschland § 41 BDSG). Der Deutsche Presserat hat Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz aufgestellt und für Beschwerden einen eigenen Datenschutz-Ausschuss eingerichtet.