Wenn Polizei und Feuerwehr das Smartphone zücken

Freie Fotografen fürchten unlauteren Wettbewerb - ver.di fordert hessischen Innenminister zur Prüfung auf

Pressemitteilung vom 03.06.2019

Das Smartphone macht es möglich: Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten stellen zunehmend mit digitaler Technik den Zeitungs- und Fernsehredaktionen Film- und Fotoaufnahmen von ihren Einsätzen zur Verfügung – praktisch in Echtzeit und kostenlos. Die Leidtragenden dieser Praxis sind freie Fotograf*innen, die dies als unlauteren Wettbewerb betrachten und ihre Existenzgrundlagen gefährdet sehen.

Der ver.di-Fachbereich Medien hat die Beschwerden der Bildberichterstatter*innen zum Anlass genommen, den hessischen Innenminister Beuth aufzufordern, die Veröffent­lichungspraxis von Angehörigen der Polizei und der Rettungsdienste kritisch zu überprüfen. Minister Beuth hat in einem Antwortschreiben die Praxis in Hessen verteidigt. Solche Bildveröffentlichungen „in Konkurrenz zu Pressefotografen stellen keinen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften dar“, schreibt Beuth.

Ganz anders sieht das offenbar sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann. Hermann äußerte sich Anfang 2018 schriftlich auf eine Anfrage des bayerischen Landtagsabgeordneten Florian Streibl. In dem Brief schreibt Herrmann, man halte die Weitergabe von Einsatzfotos an kommerzielle Medien im Rahmen der Pressearbeit von Feuerwehren für problematisch. Und zwar „sowohl kommunal- als auch wettbewerbsrechtlich“. Hermann verweist dabei auf die Bayerische Gemeindeordnung. Ganz ähnlich zieht aber auch die Hessische Gemeindeordnung Grenzen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und damit auch zum Beispiel ihrer Feuerwehren.

ver.di hält es nicht nur aus Wettbewerbsgründen für problematisch, wenn Foto- und Film­aufnahmen nicht für dienstliche Zwecke, sondern auch zur Veröffentlichung in diversen Medien angefertigt werden. „Polizei und Feuerwehr sind an gesetzliche Aufgaben gebunden, zu denen zum Beispiel bei der Polizei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gehören, nicht aber die Bebilderung von amtlichen Informationen“ sagt Manfred Moos von ver.di Hessen. Durch die kostenlose Zurverfügungstellung von Bildern und Filmen wird die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und damit auch die Pressefreiheit mittelbar beeinträchtigt. In Zeiten zunehmenden Spardrucks in den Redaktionen ist die Versuchung groß, die Gratis-Angebote der Polizei in Anspruch zu nehmen und das Honorar für freie Fotografen einzusparen. Doch der Schuss könnte nach hinten losgehen, befürchtet ver.di. „Wer so handelt nimmt in Kauf, dass am Ende die Polizei die Hoheit darüber hat, was veröffentlicht wird und was nicht.“ Deshalb sind auch die Redaktionen aufgefordert, nur in Ausnahmefällen behördliches Film- und Fotomaterial zu verwenden.

Pressekontakt:

Ute Fritzel
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