LRA Pirna muss Medien Auskunft über angemeldete Demos geben

Pressemitteilung vom 12.09.2016

Das Landratsamt Pirna muss entsprechend dem sächsischen Pressegesetz Journalistinnen und Journalisten Auskunft über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer von Versammlungen geben. Das ist das Ergebnis eines seit Monaten andauernden Rechtstreits über Informationen, auf die Medienvertreter im Vorfeld von Demonstrationen Anspruch haben. Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di hatte zwei Mitglieder in diesem Prozess unterstützt: „Das ist ein Punktsieg für die Pressefreiheit. Endlich konnten wir das Landratsamt Pirna dazu zwingen, geltendes Recht anzuwenden - zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen und im Sinne des öffentlichen Interesses an geplanten Demonstrationen. Landratsämter, die immer noch der Auffassung sind, sie könnten solche Informationen im Verborgenen halten, sollten sich daran ein Beispiel nehmen und uns weitere Auseinandersetzungen um die Auslegung der bestehenden Gesetze ersparen“, forderte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß.

 

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