Angemessene Vergütung für Freie: dju in ver.di klagt gegen Kieler Nachrichten

Pressemitteilung vom 02.12.2021

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Klage gegen den Zeitungsverlag Kieler Nachrichten beim Landgericht Flensburg eingereicht. Der Verlag hatte seinen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Honorarbedingungen aufgezwungen, die die branchenweit geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen erheblich unterschreiten. „Freie Journalistinnen und Journalisten müssen in der Lage sein, von ihrer Arbeit zu leben, was mit den Dumpinghonoraren der Kieler Nachrichten nicht möglich ist. Eine solch ausbeuterische Vertragspraxis ist absolut nicht hinnehmbar“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der dju in ver.di, Peter Freitag.

Mit ihrer Klage berufen sich die dju in ver.di und der DJV auf den Paragrafen 36 b des Urheberrechtsgesetzes, wonach Gewerkschaften als Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern den Anspruch ihrer Mitglieder auf eine angemessene Honorierung nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln auf dem Weg des Verbandsklagerechts geltend machen können. Für die einzelnen freien Journalistinnen und Journalisten entfällt damit das hohe persönliche Risiko, das mit einer individuellen Klage gegen ihren Auftraggeber verbunden wäre. „Gegen unterirdische Honorare wie die der Kieler Nachrichten hat der Gesetzgeber mit diesem Paragrafen den Gewerkschaften das Recht an die Hand gegeben, die rote Karte zu zeigen. Davon machen wir erstmals Gebrauch. Wir lassen nicht zu, dass freie Journalistinnen und Journalisten, die gerade auch im Lokaljournalismus einen wichtigen Dienst leisten, trotz ihrer langjährigen Arbeit für die Kieler Nachrichten ihre Existenzgrundlage verlieren“, so Freitag.

 

Pressekontakt

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Bundesgeschäftsführerin
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