Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbänden ist besorgt über die Auswirkungen des neuen Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND). Der deutsche Auslandsgeheimdienst darf Journalistinnen und Journalisten und andere Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger außerhalb der EU überwachen, wenn dies im politischen Interesse Deutschlands ist. Eine Ausnahmeregel für Journalistinnen und Journalisten gibt es nicht.
Vor knapp einem Jahr enthüllten Recherchen des Magazins Der Spiegel, dass Deutschland bereits gezielt Journalistinnen und Journalisten im Ausland bespitzelt hat. Der BND überwachte ab 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Journalisten und Redaktionen unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria, darunter Anschlüsse der BBC, der New York Times und der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), das Journalisten-Netzwerk n-ost, Netzwerk Recherche (nr) und Reporter ohne Grenzen (ROG) haben sich zu den Konsequenzen aus dem Anfang 2017 in Kraft getretenen BND-Gesetz beraten: Wie lässt sich verhindern, dass der BND massenhaft ausländische Journalistinnen und Journalisten überwacht? Welche Konsequenzen hat die Überwachung für die Arbeit deutscher Kolleginnen und Kollegen? Gibt es juristische Möglichkeiten, gegen das BND-Gesetz vorzugehen?
Darüber informiert das Bündnis bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 30. Januar 2018, um 9:30 Uhr im ARD-Hauptstadtstudio, Wilhelmstraße 67 a, 10117 Berlin.
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner:
Zudem stehen weitere Experten zum Thema für Hintergrundgespräche zur Verfügung.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an der Pressekonferenz unter rog@reporter-ohne-grenzen.de an.
Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
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