Arbeitsgerichtstermin für nach Streik gekündigte FR-Redakteurin

Pressemitteilung vom 09.01.2024

Gütetermin zum Kündigungsschutzverfahren und Kammertermin wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Für eine Redakteurin der Frankfurter Rundschau, die nach einem Streik im Verlag entlassen worden ist, beginnt jetzt das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Nach einem Streik für bessere Bezahlung im Dezember vergangenen Jahres hatte die Frankfurter Rundschau insgesamt drei jungen Kolleg*innen gekündigt. Die jetzt betroffene Kollegin Yağmur Ekim Çay hat mit Hilfe von ver.di Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Verhandlungstermin am Arbeitsgericht Frankfurt findet am Donnerstag, 11. Januar, um 14 Uhr im Saal C 404 am Arbeitsgericht Frankfurt statt. Es handelt sich dabei sowohl um den Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren als auch um den Kammertermin wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 

Aus Sicht von ver.di handelt es sich bei der Kündigung um eine unmittelbare Reaktion des Arbeitgebers auf den Warnstreik am 1. Dezember. Die Argumentation, dass es sich dabei um eine betriebsbedingte Kündigung handele, ist nicht nachvollziehbar. Die Kollegin wurde wegen ihrer überdurchschnittlichen Leistungen vorzeitig aus dem Volontariat übernommen und erhielt nur wenige Tage später ihre Kündigung.

Die Ippen-Gruppe versucht auf diese Weise, gewerkschaftliche Aktivitäten im Keim zu ersticken. Werte wie Sozialpartnerschaft und Streikrecht, die die offene Gesellschaft zusammenhalten, werden abgelehnt. Dies erschüttert nicht nur das Vertrauen der Betroffenen, sondern sorgt auch für großen Unmut bei den Leserinnen und Lesern der Frankfurter Rundschau. Auch aus der Politik und der Zivilgesellschaft gibt es eine große Solidarität und viel Unverständnis für die Entscheidungen des Arbeitgebers.

 

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