Die Deutsche Journalisten- und Journalistinnen Union dju in ver.di und der ver.di SWR Betriebsverband begrüßen die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts.
Das heutige Urteil im Streit zwischen der Daimler AG und dem Südwestrundfunk, ob die verdeckte Reportage im Werk und am Fließband über Missstände bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt oder die Pressefreiheit als höherwertig anzusehen ist, stärkt die Unabhängigkeit der Berichterstattung und wehrt die Klage von Daimler ab.
Mehr noch, das Gericht geht nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di über das damalige Urteil im Wallraff-Prozess hinaus, in dem es feststellt, dass ein Bericht oder eine Reportage den Missstand dokumentieren muss und nicht, ob dieser Missstand auch rechtswidrig ist. Das Urteil stärkt die Arbeit der Medienschaffenden und gibt Sicherheit bei der Recherche.
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