Nach der heutigen Verhandlung beim Amtsgericht München äußert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di ihr Unverständnis für die Entscheidung des Gerichts, den freien Journalisten Michael Trammer unter einem Strafvorbehalt von 30 Tagessätzen à 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs zu verwarnen. Als „mehr als befremdlich“ bezeichnete die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Monique Hofmann, die Haltung der Staatsanwaltschaft, die sich unnachgiebig gezeigt und auf einer Weiterführung des Verfahrens bestanden habe. Auch auf Nachfrage des Richters sei der Staatsanwalt nicht zu einer Einstellung bereit gewesen.
Dass Michael Trammer den Protest nicht als Aktivist, sondern als Journalist begleitet habe, sei vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt worden. Die umfassenden Ausführungen des Richters zur hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Grundrechts auf Pressefreiheit hätten nicht zur gebotenen Konsequenz geführt, den Vorwurf gegen den Journalisten auch im Lichte dieser Bedeutung zu bewerten, kritisierte Hofmann. „Unser bereits zuvor geäußerter Eindruck, mit diesem Verfahren soll Berichterstattung über Klimaproteste nachträglich sanktioniert und für die Zukunft mit einer Warnung versehen werden, hat sich heute bestätigt. Keine der Reißleinen, die an verschiedenen Punkten des Verfahrens da waren, ist gezogen worden – weder durch den Freistaat Bayern noch durch die Staatsanwaltschaft.“
So habe Rechtsanwalt Jasper Prigge, der Trammer vor Gericht vertreten hat, in seinem Plädoyer klargestellt: „Es war die Entscheidung des Freistaats Bayern, dieses Verfahren durchzuführen. Immobilien Freistaat Bayern hätte den Strafantrag jederzeit zurücknehmen können, aber es war eine bewusste Handlung, Trammer vor Gericht sehen zu wollen. Es war auch eine bewusste Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren durchzuführen, anstatt es vor einer Verhandlung wegen Geringfügigkeit einzustellen.“
Zum Hintergrund: Michael Trammer berichtete am 10. September 2021 im Auftrag der „tageszeitung“ (taz) von einer Protestaktion gegen die Internationale Automobilausstellung (IAA). Aktivist*innen hatten ein leerstehendes Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern besetzt. Auch Trammer hatte das Gebäude betreten, um einen unmittelbaren Eindruck vom Geschehen zu gewinnen. Weil die Gebäudeverwaltung, die Immobilien Freistaat Bayern, einen Strafantrag stellte, erließ die Staatsanwaltschaft München in der Folge einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 40 Euro gegen den Journalisten. Dagegen hat Trammer unterstützt von der dju in ver.di Einspruch eingelegt, über den das Amtsgericht München heute verhandelt hat.
Monique Hofmann
Bundesgeschäftsführerin
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union dju in ver.di
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