Vor einem Eingriff in die Presse- und Kunstfreiheit warnt die Deutsche Journalisten und Journalistinnen Union (dju) in ver.di angesichts der geplanten Änderung des Pornografie-Gesetzes. Nach dem zurzeit vorliegenden Textentwurf aus dem Justizministerium soll mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer unbefugt eine „bloßstellende Bildaufnahme“ von einer anderen Person herstellt oder überträgt.
„Wir sehen zweifelsohne die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche künftig besser vor Missbrauch zu schützen“, betonte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß, aber: “Der unpräzise Begriff der 'bloßstellenden Bildaufnahme' birgt die Gefahr einer weiteren und vermutlich ungewollten Einschränkung der Bildberichterstattung. Dieser Gefahr muss entgegen gewirkt werden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit ist nicht hilfreich im Kampf gegen Kinderpornografie.“
Haß erinnerte in diesem Zusammenhang an die zahllosen Versuche Prominenter, mit Hilfe der Gerichte die Bildberichterstattung einzuschränken und fordert eine praktikable Formulierung, die der schwierigen Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse besser gerecht werde.