Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt den Beschluss des Plenums des Deutschen Presserats, den in Ziffer 12 des Pressekodex und der Richtlinie 12.1 fest geschriebenen Schutz vor Diskriminierung aufrecht zu erhalten: „Der Schutz vor Diskriminierung ist eine wesentliche ethische Aufgabe der Redaktionen. Die Diskussion im Presserat hat gezeigt, dass die entsprechenden Vorgaben im Kodex handhabbar sind und den Kolleginnen und Kollegen die erforderliche Autonomie ermöglichen, zu entscheiden, welche Informationen in der Berichterstattung erforderlich sind, um dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß.
Die Diskussion im Plenum, in dem auch Mitglieder der dju in ver.di als eine der vier Trägerorganisationen der Presseselbstregulierung vertreten sind, die die ethischen Standards in der Berichterstattung setzt und über Verstöße dagegen befindet, habe gezeigt, dass es in manchen Redaktionen einen konkreten Bedarf an Hilfestellung bei der Auslegung der Diskriminierungsschutz-Richtlinie gebe: „Der Presserat hat heute deutlich gemacht, dass er diese Aufgabe sehr ernst nimmt und entsprechende Angebote entwickeln wird. Das ist die praktische Unterstützung, die in der aktuellen Situation erforderlich ist und die der Presserat leistet“, sagte Haß.
Hinweis für die Redaktionen:
Alle aktuellen Informationen über die Arbeit des Deutschen Presserats finden Sie unter
http://www.presserat.de/presserat/.
Unter http://dju.verdi.de/ueber-uns/pressefreiheit finden Sie Angebote der dju in ver.di rund um das Thema Pressefreiheit.
Monique Hofmann
Bundesgeschäftsführerin
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union dju in ver.di
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: 030-6956 2322
Mobil: 0171 8145205
E-Mail: monique.hofmann@verdi.de