Die dju vertritt als Tarifpartner die Interessen von angestellten Redakteurinnen und Redakteuren und freien Journalistinnen und Journalisten in Tageszeitungen und Zeitschriften sowie in Nachrichtenagenturen. In der Tarifrunde 2023 für Journalist*innen an Tageszeitungen kam es zu einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und dem Deutschen Journalisten Verband (DJV). Die dju lehnte diese Tarifabsprache zur Verlängerung der Laufzeit des ohnehin mageren Tarifvertrags und die vereinbarten Zuschusszahlungen für Redakteurinnen und Redakteure sowie für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten ab. Die auslaufende Friedenspflicht Ende April 2024 will die dju nun effektiv für die Durchsetzung von Gehalts- und Honorarerhöhungen nutzen. Zudem wird es zu Beginn des Jahres 2024 eine neue dju-Tarifkommission geben. Auch in Radio- und TV-Sendern bestehen teilweise Tarifverträge, die Mindestregelungen für Arbeitsbedingungen und Einkommen auch für Journalist*innen festlegen.
Einen Rechtsanspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen können Gewerkschaftsmitglieder geltend machen. Die Einhaltung der Tarifverträge überwachen Betriebsräte in Zusammenarbeit mit ver.di. Darüberhinaus entfalten Tarifregelungen eine faktische Wirkung für die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Medienbereichen.
Für freie Journalistinnen und Journalisten gibt es eine umfassende Honorarempfehlung 2005, die an Aktualität noch nichts eingebüßt hat. Darüber hinaus bietet Mediafon eine Fülle an ergänzenden Informationen, sowie eine laufende Honorarumfrage.
Über die Lage der Medienwirtschaft werden regelmäßig Quartalsberichte von ver.di veröffentlicht. Zu den weiteren Rahmenbedingungen hält die Abteilung Wirtschaftspolitik zahlreiche Informationen bereit.
Die ver.di-Rechtsabteilung bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht.