Wer Artikel schreibt, als Bildjournalist*in fotografiert, Content für Social Media kreiert oder als Freie*r oder Angestellte*r Beiträge für Radio, Fernsehen oder online erstellt, schafft ein Werk – und erlangt damit automatisch Urheberrechte. Sprecher*innen, Schauspieler*innen und andere Interpret*innen haben an ihren Werken Leistungsschutzrechte. Für die Wahrung dieser Rechte und die Interessen von Medien- und Kulturschaffenden setzt sich die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di ein.
Gegenüber Verlagen, Sendern oder Medienunternehmen und in Gesetzgebungsverfahren vertritt die dju als Gewerkschaft die Interessen von Creators in Sozialen Medien, Journalist*innen, Fotograf*innen und Autor*innen, ebenso wie von Kreativen in der bildenden Kunst oder Musik. Auf Bundes- sowie EU-Ebene werden Kräfte gebündelt: Gemeinsam mit Urheberverbänden oder Verwertungsgesellschaften engagiert sich die dju dafür, dass Urheberrechte in Medien geschützt und die Nutzung von Werken angemessen bezahlt werden. Hierfür verhandelt ver.di branchenweit geltende Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) und schließt Tarifverträge für die Nutzung – beispielsweise journalistischer Werke – ab. Außerdem ist ver.di mit 35 Organisationen Partnerin in der „Initiative Urheberrecht“, die alle Aktivitäten koordiniert und darüber informiert.
Aktuell stellt generative Künstliche Intelligenz (KI) Urheber*innen vor eine weitere Herausforderung. Das Ziel muss sein, dass Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke zum Training von KI-Tools beteiligt werden, was bisher nicht der Fall ist. Die dju setzt sich hierfür auf politischer Ebene ein.
Für ver.di-Mitglieder gilt: Auch bei Problemen mit Urheberrechtsverletzungen steht Euch der ver.di-Rechtsschutz zur Seite.