Nach langen Verhandlungen ist es dju in ver.di und DJV gelungen, mit den Tageszeitungsverlegern (BDZV) zu einem Abschluss von Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen zu kommen. Dazu waren sie vom Urheberrechtgesetz in § 36 aufgefordert worden. Die gemeinsamen Vergütungsregeln traten für Texte am 1. Februar 2010 in Kraft, für Fotos am 1. Mai 2013 (siehe PDF).
Durch das novellierte Urhebervertragsrecht, das am 1. März 2017 in Kraft trat, sollte versucht werden, die Einhaltung der Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Doch am Tage vorher kündigte der BDZV die gemeinsamen Vergütungsregeln, was die dju in ver.di scharf kritisierte: "Die Kündigung mit der Novelle des Urhebervertragsrechts zu begründen, ist in höchstem Maße entblößend. Der BDZV weigert sich schlichtweg, soziale Verantwortung zu übernehmen. Wir verhandeln seit Jahren über die längst fällige Erhöhung der vereinbarten Honorare. Doch statt die Arbeit der Freien zu würdigen, die eine wichtige Säule für guten Journalismus und erfolgreiche Zeitungen ist, will der BDZV die Bedingungen offensichtlich noch weiter verschlechtern", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke dazu.
Die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Berger wies dazu in ihrem dju-Mitgliederbrief im März 2017 darauf hin, dass die Aufforderung des Gesetzgebers, gemeinsam eine angemessene Vergütung in Vergütungsregeln oder tarifverträgen festzulegen, auch nach der Kündigung von Seiten des BDZV nach wie vor gilt: "Daher halten wir die Kündigung der GVR für Tageszeitungen für unwirksam. Und sind uns sicher, sowohl die GVR als auch die Honorare, die wir in den Tarifverträgen für arbeitnehmerähnliche Freie (nach §12a Tarifvertragsgesetz) ausgehandelt haben, werden dann zur Festsetzung angemessener Vergütung herangezogen, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt."
Kolleginnen und Kollegen haben bereits in der Vergangenheit ihr Recht auf angemessene Vergütung einklagen können: "Wir unterstützen unsere Mitglieder natürlich auch weiterhin in diesen Auseinandersetzungen!" Und Haß fügte hinzu: "Aber wir wollen noch mehr: Erneuerte Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen und endlich auch Zeitschriften!"
Um die Verhandlungsergebnisse bei den Verlagen durchzusetzen, haben dju in ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine gemeinsame Homepage faire-zeitungshonorare.de eingerichtet als Informations- und Kampagentool für die Umsetzung der 2010 und 2013 vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln an Tageszeitungen.